Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen

Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen. Verfallene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können gesundheitsschädliche Abbauprodukte enthalten. Eine sachgemäße Aufbewahrung ist deshalb unerlässlich und bietet die Gewähr dafür, dass Arzneimittel bis zum Ablauf ihres Verfalldatums, das heißt bis zu dem vom Hersteller festgelegten Datum der Verwendbarkeit sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei bleiben.

Arzneimittel richtig aufbewahren

Angaben zur sachgerechten Aufbewahrung, zum Beispiel zur Aufbewahrungstemperatur, finden sich auf der Umverpackung des Arzneimittels (Faltschachtel) und in seiner Packungsbeilage. Diese Hinweise stützen sich auf von den Herstellern erhobenen und von den Behörden geprüften Daten zur Stabilität des betreffenden Arzneimittels. Wenn die angegebenen Aufbewahrungsbedingungen eingehalten werden, kann davon ausgegangen werden, dass das Arzneimittel bis zu dem auf der Verpackung aufgedruckten Verfalldatum qualitativ einwandfrei bleibt.

Grafik: Aufbewahrung von Arzneimitteln: originalverpackt mit Beipackzettel, niemals Hitze oder Sonnenlicht aussetzen, nicht im Badezimmer, vor Kindern schützen. www.bmg.bund.de

Bitte beachten Sie:

  • Arzneimittel sollten möglichst in der Originalverpackung aufbewahrt werden und weder die Umverpackung noch die Packungsbeilage sollten weggeworfen werden. Die Packungsbeilage enthält wichtige Informationen zur Anwendung des Arzneimittels. Auf der Umverpackung sind besondere Lagerungshinweise aufgedruckt, sie schützt das Arzneimittel außerdem vor Licht.

  • Arzneimittel werden in der Regel in einem der folgenden Temperaturbereiche gelagert:

    • Raumtemperatur: 15 bis 25 Grad Ceslsius (°C) (oder, falls so vermerkt, 15 bis 30°C)

    • im Kühlschrank: 2 bis 8°C

    • tiefgekühlt: bei -15°C oder kälter

  • Bei Arzneimitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter- oder Überschreitung des angegebenen Temperaturbereichs in der Regel unproblematisch.

  • Arzneimittel sollten niemals großer Hitze ausgesetzt werden. Daher sollten Arzneimittel zum Beispiel nicht im Auto liegen gelassen werden, da dort besonders im Sommer sehr hohe Temperaturen auftreten können.

  • Ebenso sollten Arzneimittel nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden.

  • Die Lagerung von Arzneimitteln im Badezimmer ist aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig erhöhten mittleren Temperatur ein wenig geeigneter Aufbewahrungsort.

  • Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, dürfen nicht eingefroren werden. Falls solche Arzneimittel versehentlich einfrieren, muss davon ausgegangen werden, dass sie nicht mehr verwendbar sind. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin.

  • Arzneimittel sollen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Bereits geöffnete Arzneimittelpackungen

Bei Arzneimitteln, die nach dem ersten Öffnen mikrobiell anfällig sind (zum Beispiel Augentropfen), ist auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben, wie lange sie nach der ersten Anwendung noch verwendet werden können. Um dies nachhalten zu können, sollte bei diesen Arzneimitteln das Öffnungsdatum auf der Verpackung notiert werden. Es ist zu beachten, dass die Einzeldosis sorgfältig und unter hygienischen Bedingungen entnommen wird. Bei flüssigen Arzneimitteln ist darauf zu achten, dass der nach der Entnahme verbleibende Rest möglichst nicht durch Kontakt mit den Händen oder mit Gegenständen verschmutzt wird. Nach der Entnahme soll das Behältnis sofort wieder gut verschlossen werden. Falls erforderlich, sind spezielle Hinweise für die Lagerung nach Anbruch des Behälters auf der Verpackung und in der Packungsbeilage aufgeführt.

Anzeichen für nicht mehr verwendbare Arzneimittel

Folgende Anzeichen können ein Hinweis auf eine Veränderung eines Arzneimittels sein:

  • Verflüssigung oder Verfärbung von Gelen, Cremes, Salben und Zäpfchen,

  • Verfärbungen oder Risse bei Tabletten,

  • Aufgeblähte Verpackungen,

  • Geruchsentwicklung,

  • Ausflockung von Bestandteilen einer Flüssigkeit oder deren Trübung, insbesondere bei Injektionspräparaten.

Werden derartige Veränderungen beobachtet, fragen Sie bitte in Ihrer Apotheke nach. Arzneimittel können sich auch ohne sichtbare Anzeichen verändern. Solche Änderungen sind nur durch Untersuchung im Labor zu erkennen und zu beurteilen. Aus diesem Grund sollten Arzneimittel nicht nach Ablauf ihres Verfalldatums verwendet werden.

Arzneimittelentsorgung

In dem Bild ist eine Mülltonne und Arzneimittel zu sehen. In dem Bild steht: Arzneimittel richtig entsorgen: im Hausmüll, wenn im Beipackzettel nicht anders beschrieben; niemals in einem Abfluss herunterspühlen; die Umwelt schützen.

Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Altarzneimittel zählen zum "Siedlungsabfall" und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altarzneimittel enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.


Naturgemäß befinden sich gefährliche Gegenstände im Hausmüll. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies zum Beispiel Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel, Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen.

Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln, ist es wichtig Altarzneimittel nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden. Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.

Um Arzneimittelmissbrauch und eine Gefährdung anderer Personen, beispielsweise von Kindern, auszuschließen, sollten Arzneimittel so entsorgt werden, dass eine Gefährdung Dritter und die Wiedergewinnung der Arzneimittel für Unbefugte ausgeschlossen ist.

Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (zum Beispiel "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.

Stand: 17. Juli 2024

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