Interessenbekundung als Sachverständiger

Gesucht werden Mitglieder in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes

Aufruf des Bundesministeriums für Gesundheit

Wir suchen Personen mit einschlägiger wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung und Laien, die sich als Mitglied in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c Arzneimittelgesetz engagieren möchten. Die Kommission prüft und bewertet Anträge auf klinische Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit unabhängig und ehrenamtlich aus.

Die Kommission wird ab dem 1. Juli 2025 für besonders komplexe und eilbedürftige Verfahren zuständig sein.

Weitere Informationen zu den Anforderungen für eine Aufnahme und den konkreten Zuständigkeiten der Ethik-Kommission (PDF, barrierefrei, 99 KB) finden Sie im verlinkten Dokument.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Wenn die Beschreibung Ihr Interesse geweckt hat, würden wir uns über Ihre Interessenbekundung freuen. Ihre aussagefähigen schriftlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum

29. November 2024

ausschließlich per elektronischer Post an folgende E-Mail-Adresse:

sekbv-ib@bfarm.de

Der Interessenbekundung muss eine vorläufige Erklärung zur Unabhängigkeit und zu eventuellen Interessenkonflikten beigefügt sein. Ein entsprechendes Formular ist unter folgender Internet-Adresse abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/kpbv/anlage_2.html.

Bitte adressieren Sie Ihr elektronisches Anschreiben an das: 

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 
z. Hd. Frau Dr. Wiebke Löbker
- per Mail – sekbv-ib@bfarm.de

Für weitergehende Fragen steht Ihnen Frau Dr. Löbker gerne unter der Telefonnummer 0228 99 307 4053 zur Verfügung. 

Ausführliche Beschreibung der Aufnahmekriterien und Zuständigkeiten

Stand: 7. Oktober 2024

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