Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Versicherte haben neben dem Anspruch auf Leistungen wie Hilfsmittel seit Dezember 2019 auch einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit DiGA (§§ 33a, 139e SGB V), eingeführt mit dem Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG).

Was sind DiGA?

DiGA – auch Apps auf Rezept genannt - sind bestimmte Gruppen digitale CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. Anwendungsfelder wie Diabetologie, Gynäkologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie vermitteln nur einen kleinen Überblick über die Vielzahl der Einsatzgebiete. Häufig sind DiGAs als Apps für das Smartphone verfügbar, es gibt auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf Desktop-Rechnern.

Auszug aktueller Anwendungsfelder der DiGA
Auszug aktueller Anwendungsfelder der DiGA

Wie erhalte ich eine DiGA?

DiGA können von Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden.

Nähere Informationen zu den Bezugswegen oder den Antragsfragen halten die Krankenkassen bereit. Voraussetzung ist, dass die Anwendungen zuvor eine Prüfung auf Anforderungen wie Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Daten­sicherheit beim BfArM durchlaufen haben. Zugleich müssen DiGA einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Um Leistungserbringende und Versicherte über gute und sichere digitale Gesundheitsinformationen informieren zu können, wurde beim BfArM ein Verzeichnis für DiGA eingerichtet (https://diga.bfarm.de/de). Es enthält neben der Aufzählung erstattungsfähiger DiGA eine Vielzahl weitergehender Informationen für die Versicherten und Leistungserbringenden.

Erhalt einer DiGA auf Rezept
Erhalt einer DiGA auf Rezept
Erhalt einer DiGA durch Genehmigung der Krankenkasse
Erhalt einer DiGA durch Genehmigung der Krankenkasse

Übertragung therapierelevanter Daten

Derzeit können Patientinnen und Patienten therapierelevante Daten wie etwa Blutzuckerwerte in Form eines einfachen Datenauszuges für die Ärztinnen und Ärzte erstellen. Zudem ist es bei vielen DiGA möglich, Daten in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.

Stand: 26. Juni 2024

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