Qualitätssysteme in der Pflege

Qualitätssystem für die stationäre Pflege

Im Oktober 2019 wurde mit der schrittweisen Einführung eines neuen Qualitätssystems für die stationäre Pflege begonnen. In diesem System nimmt die Ergebnisqualität eine sehr viel größere Rolle als zuvor ein. Ein zentrales neues Element sind die seit 1. Januar 2023 halbjährlich durch die Pflegeheime anhand von insgesamt zehn Qualitätsindikatoren zu erhebenden Versorgungsergebnisse. Qualitätsindikatoren sind Instrumente, mit denen Ergebnisqualität in der stationären Pflege gemessen und bewertet werden sollen. Mithilfe des Indikators „Dekubitusentstehung“ wird beispielsweise erhoben, wie oft bei den Bewohnern eines Pflegeheims ein Druckgeschwür entstanden ist. Das Ergebnis kann dann mit dem Durchschnitt aller vollstationären Pflegeeinrichtungen für diesen Indikator verglichen werden.

Das neue stationäre Qualitätssystem umfasst insgesamt zehn Indikatoren:

  1. erhaltene Mobilität
  2. erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
  3. erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Dekubitusentstehung
  5. schwerwiegende Sturzfolgen
  6. unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  7. Durchführung eines Integrationsgesprächs
  8. Anwendung von Gurten
  9. Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Aktualität der Schmerzeinschätzung

Bei einigen dieser Indikatoren wird eine Unterscheidung in jeweils zwei Risikogruppen vorgenommen.

Die externen Qualitätsprüfungen der Prüferinnen und Prüfer des Medizinischen Dienstes und der Careproof GmbH – der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) – in Pflegeheimen wurden ebenfalls stärker auf die bewohnerbezogene Ergebnisqualität ausgerichtet. Die Prüfungen bauen auf den erhobenen Qualitätsdaten auf, auf deren Grundlage auch ein Teil der in die Prüfung einzubeziehenden Pflegebedürftigen bestimmt wird. Daneben gehören auch Fachgespräche mit den Pflegekräften zur Qualitätsprüfung. Damit erhalten die Pflegekräfte die Möglichkeit, ihre pflegefachlichen Kompetenzen einzubringen und mit den Prüferinnen und Prüfern in einen partnerschaftlichen Dialog zu treten. Insgesamt sollen die Prüfungen noch deutlicher einen beratungsorientierten Ansatz verfolgen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Die Qualitätsdarstellung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen hat drei Bestandteile: die von den Einrichtungen erhobenen Daten, die Ergebnisse der externen Prüfungen sowie weitere qualitätsrelevante Informationen über die Pflegeeinrichtungen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit sehr viel mehr und aussagekräftigere Informationen über Pflegeheime als zuvor. Ein zentrales Element der Qualitätsberichte sind die durch die Einrichtungen erhobenen Qualitätsdaten: Anders als die Qualitätsprüfungen basieren diese nicht auf einer begrenzten Stichprobe, sondern auf einer Gesamterhebung für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims.

Qualitätssystem für die ambulante Pflege

Auch für die ambulante Pflege soll es ein neues Qualitätssystem geben. Die Entwicklungsarbeit durch unabhängige Pflegewissenschaftler und auch ein umfassender Praxistest (Pilotierung) sind inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse des Praxistests bilden nun die Grundlage für eine Überarbeitung der Qualitätsinstrumente. Nach deren Abschluss wird die Pflege-Selbstverwaltung den bundesweiten Start des neuen Qualitätssystems in der ambulanten Pflege vorbereiten.

Wie in der stationären Pflege werden auch die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege zukünftig stärker als bisher auf die Ergebnisqualität ausgerichtet sein. Derzeit werden bei ambulanten Pflegediensten noch Pflegenoten nach dem alten Prüfverfahren in drei Bereichen vergeben.

Stand: 15. Februar 2024

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