Pflegeberichte
Mit Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde die Bundesregierung in Paragraph 10 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (§ 10 SGB XI) dazu verpflichtet, regelmäßig über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung zu berichten. Die Berichte umfassen in der Regel einen Berichtszeitraum von vier Jahren.
Der achte Pflegebericht wurde am 13. November 2024 vom Kabinett beschlossen. Der Bericht umfasst den Zeitraum 2020 bis 2023 und ist in drei Kapitel aufgeteilt:
- Einleitende Zusammenfassung, in der auch die zentralen Ergebnisse des Berichts dargestellt werden.
- Die größten Herausforderungen und Krisen, insbesondere die COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für die energetische Versorgung der Pflegeeinrichtungen sowie die wichtigsten im Berichtszeitraum angestoßenen und umgesetzten Gesetze, Projekte und Maßnahmen.
- Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zum Stand der pflegerischen Versorgung.