Workshop „Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Gesundheitsförderung“
Im Rahmen eines kommunalen Gesundheitsförderungsprozesses ist auch den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen.
Die Heterogenität der Menschen mit Behinderungen erfordert dazu passgenaue und zielgruppenspezifische Maßnahmen, die die verschiedenen Beeinträchtigungen, aber auch die unterschiedlichen Bedürfnisse und daraus abgeleitete Bedarfe berücksichtigen. So gilt es sowohl Menschen zu erreichen, die nicht sehen, hören oder sprechen können als auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses für einen „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ haben Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen und Verbände für Menschen mit Behinderungen auf Defizite der Teilhabe in der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung und der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der konzeptionellen Gestaltung präventiver Ansätze hingewiesen.
Unter dem Dach der Nationalen Präventions-Initiative (NPI) fand am 14. November 2024 von BMG und der BZgA ein gemeinsamer Workshop mit ca. 30 Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Menschen mit Behinderungen, der Krankenkassen, der kommunalen Akteure und der Wissenschaft statt. Ziel des Workshops war es Ansätze zur Partizipation und Förderung einer selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Gesundheitsförderung zu identifizieren.
Ergebnisse des Workshops
Die Ergebnisse des Workshops haben deutlich gemacht, dass es bereits viele gute Beispiele für die Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Gesundheitsförderung gibt. Aus den vier Impulsvorträgen und den Ergebnissen der Kleingruppendiskussionen wurde deutlich, dass bereits viele gute Ansätze und Aktivitäten für gesundheitsförderliche Angebote in den Kommunen ins Leben gerufen wurden und umgesetzt werden. Diese sind jedoch oft nicht oder nur regional bekannt. Verbesserungsbedarf besteht daher hinsichtlich der Transparenz über die bestehenden Aktivitäten.
Jedoch kamen die Teilnehmenden überein, dass es für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Gesundheitsförderung keine pauschalen Antworten gibt. Die Entwicklung inklusiver, kommunaler Gesundheitsförderungsstrategien bzw. die Entwicklung von Handlungsleitfäden für inklusive Kommunen kann nur in einem kommunalen Vernetzungsprozess mit den relevanten Akteuren vor Ort und den Entscheidungsträgern sowie im partizipativen Austausch mit Menschen mit Behinderungen bzw. ihren Vertretungen und Organisationen erfolgen. Förderlich wären daher die Verankerung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für das Thema Inklusion in den kommunalen Gesundheitsstrukturen und eine bessere Vernetzung der relevanten Akteure. Für den letzten Aspekt könnten – von den Teilnehmenden als „Brückenbauer“ - bezeichnete Personen hilfreiche Unterstützung leisten.
Die Workshop-Ergebnisse haben wichtige Impulse für die Inklusion in der kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention geliefert und werden in einem nächsten Schritt durch das BMG bewertet und mit dem Ziel einer vertiefenden Befassung in die verschiedenen Einrichtungen und Strukturen der deutschen Präventionslandschaft (wie z. B. der Nationalen Präventionskonferenz) eingebracht.