Zweite Nationale Krebskonferenz im Jahr 2017 in Berlin: Viel erreicht und noch viel zu tun

Eine Bilanz nach neun Jahren Nationaler Krebsplan

Am 30. Mai 2017 hat in Berlin die zweite Nationale Krebskonferenz begonnen. Acht Jahre nach der ersten Konferenz im Jahr 2009 kamen die Fachleute aus der onkologischen Forschung, Versorgung und den Patientenvertretungen abermals zusammen, um sich zwei Tage lang über den aktuellen Stand und die Perspektiven der Krebsbekämpfung in Deutschland auszutauschen.

Krebs ist nach wie vor eine besonders große medizinische und gesundheitspolitische Herausforderung: Jedes Jahr erkranken fast eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Deshalb müssen die Anstrengungen im Kampf gegen Krebs entschlossen vorangetrieben werden. Dazu gehören die Prävention, eine gute Krebsfrüherkennung und hochwertige Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge sowie die enge Verzahnung von Krebsforschung und -versorgung. Wichtig ist aber auch, krebskranken Menschen und ihren Angehörigen durch Begleitung und Beratung zu helfen. Es ist ein großer Erfolg, dass mit dem Nationalen Krebsplan alle an der Krebsversorgung Beteiligten – von den medizinischen Fachgesellschaften bis zu den Patientenorganisationen – gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Versorgung von krebskranken Menschen weiter zu verbessern.

Im Juni 2008 hatte das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan ins Leben gerufen. Ziel der zweiten Nationalen Krebskonferenz war es nun, Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu planen. Die erarbeiteten Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Nationalen Krebsplans werden nun Schritt für Schritt in die Praxis überführt. Ein wichtiger Meilenstein im Nationalen Krebsplan war im Jahr 2013 die Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes. Das Gesetz hat maßgebliche Empfehlungen des Nationalen Krebsplans aufgegriffen und wesentliche Weichen sowohl für die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung als auch für den flächendeckenden Auf- und Ausbau bundesweit einheitlicher Krebsregister in den Bundesländern gestellt.

Doch nicht nur die Vernetzung und das gemeinsame Erarbeiten von strukturellen Reformen stehen im Nationalen Krebsplan im Vordergrund. Auch Wissenslücken konnten dank der Arbeit im Nationalen Krebsplan erkannt und behoben werden. Auf Grundlage der Forschungsempfehlungen der am Nationalen Krebsplan eingebundenen Fachleute und Organisationen hat das Bundesgesundheitsministerium Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht, welche wichtige Anstöße für die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung, der psychosozialen und psychoonkologische Unterstützung von Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen geben sowie zu einer informierten Patientenentscheidung beitragen.

Professor Dr. Peter Albers, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, schlug vor, dass sich der Nationale Krebsplan künftig auch mit dem zunehmend wichtigen Thema der Versorgungssituation von Langzeitüberlebenden befassen sollte. Nach den aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts leben in Deutschland rund vier Mio. Menschen, die derzeit an Krebs erkrankt sind oder irgendwann einmal in Ihrem Leben an Krebs erkrankt waren.

Ein Blick über den nationalen Tellerrand hinaus: Nationale Krebspläne in Europa

In seinem Vortrag gab Dr. Tit Albreht, der Koordinator der gemeinsamen EU-Initiative zur Krebsbekämpfung, einen Überblick über die Nationalen Krebspläne anderer europäischer Mitgliedsstaaten (PDF, nicht barrierefrei, 569 KB). Er stellte dazu eine europaweite Erhebung vor, die zeigte, dass die nationalen Aktivitäten der einzelnen europäischen Staaten sich teilweise deutlich hinsichtlich ihrer thematischen Schwerpunktsetzung, Organisation und Finanzierung voneinander unterscheiden. Es wurde klar, dass es nicht einen Königsweg für eine nationale Strategie der Krebsbekämpfung geben kann, sondern der jeweils gewählte Ansatz von den nationalen Besonderheiten des Gesundheitssystems, seiner Struktur und Finanzierung abhängt. Mit Blick auf das deutsche Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen ergänzte Ministerialrat Dr. Antonius Helou – der im Bundesministerium für Gesundheit verantwortliche Referatsleiter für den Nationalen Krebsplan –, dass der Nationale Krebsplan als ein freiwilliges Kooperations- und Koordinierungsprogramm der maßgeblich an der Krebsbekämpfung beteiligen Akteure angelegt ist. Diese Ausrichtung hängt mit der typischen Struktur des deutschen Gesundheitswesens zusammen, bei der die Länder und die Selbstverwaltung eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen. Dieser Ansatz erfordert, dass alle am Nationalen Krebsplan Beteiligten die in ihren jeweiligen Verantwortungsbereich fallenden Empfehlungen des Nationalen Krebsplans eigenständig umsetzen und vorantreiben.

Krebsbekämpfung 2030: Herausforderungen und Erwartungen an Medizin und Politik

In seinem Vortrag „Krebsbekämpfung 2030“ thematisierte Professor Dr. Michael Hallek, Direktor der Klinik I für Innere Medizin an der Universitätsklinik Köln, die künftigen medizinischen und politischen Herausforderungen und Chancen in der onkologischen Forschung und Versorgung. Er schlug dabei einen Bogen von den Krankheitsmodellen der griechischen Antike bis hin zu den allerneuesten molekularbiologischen Erkenntnissen der Krebsentstehung und der Therapie. Er zeigte auf, dass es sich beispielsweise bei Lungenkrebs genetisch gesehen nicht um eine einzelne Erkrankung, sondern um viele sehr ähnliche und sich verändernde Erkrankungen handelt. Die neuesten und modernen Erkenntnisse der Onkologie und die darauf gegründete Entwicklung einer personalisierten Medizin bzw. Präzisionsmedizin erfordern aus seiner Sicht eine weitgehende strukturelle und organisatorische Neuausrichtung von Forschung und Versorgung. Eine zentrale Herausforderung ist hierbei die Stärkung der Translation, d. h. die rasche Übertragung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in die klinische Behandlung, aber auch der umgekehrte Erkenntnistransfer von der Klinik zurück in die Grundlagenforschung. Hierzu müssten Forschung und Versorgung sehr viel enger als bisher im Sinne einer „Wissen generierenden onkologischen Versorgung“ miteinander vernetzt werden.

Qualitativ hochwertige und sektorenübergreifende onkologische Versorgung

Der letzte Programmpunkt des ersten Konferenztages war der Frage gewidmet, wie in Deutschland eine qualitativ hochwertige, innovative und sektorenübergreifende Krebsversorgung erreicht werden kann. Hierzu diskutierten hochrangige Vertreter der Selbstverwaltung die bisherigen Ansätze einer sektorenübergreifenden Versorgung. Diskussionsteilnehmer waren Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Prof. Dr. Wolfgang H. Caselmann vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland. In den Statements und den anschließenden Diskussionen wurden verschiedene gesundheitspolitische Versorgungsinstrumente und Maßnahmen einer kritischen Prüfung unterzogen, u.a. die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die Disease-Management-Programme, die Ausweitung der ambulanten Leistungen der Hochschulambulanzen, die Einführung klinischer Krebsregister und die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zentrumsmedizin. In dem spannenden und kontroversen Meinungsaustausch wurde deutlich, dass die Intention und Zielsetzung dieser Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige, dem neuesten Stand der Medizin angepasste und niederschwellige onkologische Versorgung als grundsätzlich sinnvoll erachtet wurde. Probleme und vor allem bürokratische Hemmnisse wurden noch bei der Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben gesehen.

1. Konferenztag: neue Aspekte und Innovationen in der Onkologie

In ihrem Schlusswort fasste Ministerialdirektorin Karin Knufmann-Happe, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, die Ergebnisse des ersten Konferenztages zusammen und gab einen Ausblick auf den zweiten Konferenztag.
Knufmann-Happe dankte den Vortragenden und Diskutanten für ihre interessanten Beiträge, welche die Breite und Vielschichtigkeit des Thema verdeutlicht haben. Es war beeindruckend, dass auch nach neun Jahren Nationaler Krebsplan immer wieder neue Aspekte und Themenfelder gefunden wurden, wie insbesondere der in die Zukunft gerichtete Vortrag von Prof. Hallek bewiesen hat. Die Komplexität des Themas zeigte sich auch dran, dass in den unterschiedlichen Nationalen Krebsplänen in Europa insgesamt 17 Themenbereiche berücksichtigt wurden. Der deutsche Krebsplan hat viele, aber nicht alle dieser Themenbereiche aufgegriffen. Gleichwohl ist der deutsche Krebsplan mit seinen insgesamt vier Handlungsfeldern, 13 Zielen und rund 40 Teilzielen breit angelegt und ehrgeizig. Die Auswahl der thematischen Schwerpunkte erfolgte hierbei nach Prioritäten. Ausgewählt wurden Themen, bei denen ein vordringlicher fachlicher oder politischer Handlungsbedarf gesehen wurde. Die Leitfrage war: In welchen Bereichen bietet die Befassung innerhalb eines Nationalen Krebsplans einen echten Mehrwert für die Krebsbekämpfung?

Knufmann-Happe hob die Notwendigkeit eines engen und abgestimmten Vorgehens der Akteure in der Krebsbekämpfung hervor. Es ist ein außerordentlicher Erfolg, dass in der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans mehr als 20 Institutionen des Gesundheitswesens mitwirken. In den Arbeitsgruppen des NKP sind weit über hundert Fachleute tätig, die ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen der Krebsbekämpfung einbringen. Dazu gehören natürlich auch Vertreterinnen und Vertreter der Krebs-Selbsthilfe.

Der Nationale Krebsplan bezieht seine Stärke und Durchsetzungskraft aus der geballten und breiten fachlichen Kompetenz der beteiligten Akteure. Je sorgfältiger und ausgewogener die fachlichen Meinungsbildungsprozesse im Nationalen Krebsplan geführt werden, desto größer ist dessen gesundheitspolitische Wirkung. Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (kurz KFRG) hat eindrucksvoll bewiesen, welche starken Impulse von einem freiwilligen Aktionsplan wie dem Nationalen Krebsplan ausgehen können, wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen. Ohne die intensiven fachlichen Vorarbeiten im Krebsplan hätte es dieses wegweisende Gesetz in dieser Form wahrscheinlich nicht gegeben.
Knufmann-Happe wies auf die starke Innovationskraft in der Onkologie hin. So entfielen über ein Drittel der bislang durchgeführten Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) allein auf onkologische Arzneimittel. Davon wurden immerhin 80 Prozent vom G-BA ein Zusatznutzen bescheinigt. Allerdings besteht nach wie vor die große Herausforderung darin, die Übertragung neuer Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung, über die klinische Forschung bis hin zur Alltagsversorgung zu beschleunigen und zu verbessern. Es ist wichtig, dass alle Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich von wirksamen Innovationen in der Krebsbehandlung profitieren. Gleichzeitig aber muss der Innovationsschwung in der Onkologie im Hinblick auf Patientennutzen, Patientensicherheit und solidarische Finanzierbarkeit in geregelte Bahnen gelenkt werden.

Mit Blick auf die Podiumsveranstaltung mit Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Länder und des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen wies Knufmann-Happe darauf hin, dass das Problembewusstsein im Hinblick auf eine sektorenübergreifende Versorgung bei den für die Krebsversorgung zuständigen Akteuren groß ist. Aber trotz zahlreicher gesetzgeberischer Maßnahmen, die wichtige Anstöße für eine verbesserte, sektorenübergreifende Versorgung gegeben haben, besteht ein weiterer Handlungsbedarf. Es muss künftig noch besser sichergestellt werden, dass alle onkologischen Patientinnen und Patienten auf der für sie jeweils geeigneten Versorgungsebene behandelt werden.

Knufmann-Happe dankte den Vortragenden und Teilnehmern und schloss mit einem inhaltlichen Ausblick auf den zweiten Konferenztag, an dem wichtige Themenbereiche wie das KFRG, die psychoonkologische Versorgung und die Stärkung der Patientenorientierung in der Onkologie vertieft werden sollen.

2. Konferenztag: Fachliche Vertiefung der Themen des Nationalen Krebsplans

Annette Widmann-Mauz stimmte die Konferenzteilnehmer in ihrem Eröffnungsvortrag am 31. Mai 2017 thematisch auf das umfangreiche Programm des zweiten Konferenztages ein. Während am ersten Konferenztag die großen Linien der Krebsbekämpfung aufgezeigt wurden, bot der zweite Tag die Gelegenheit, die einzelnen Themen des Nationalen Krebsplans weiter zu vertiefen. Im Zentrum standen drei Themenblöcke: Die Umsetzung des Krebsfrüherkennung- und registergesetzes, die Perspektiven der psychoonkologischen Versorgung und die Patientenorientierung in der Onkologie, die in Kurzreferaten mit anschließender Podiumsdiskussion erörtert wurden.

Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG): Wo stehen wir?

Das im April 2013 in Kraft getretene KFRG hat zwei große Regelungsbereiche: Den flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister und die Weiterentwicklung der bestehenden Krebsfrüherkennung. Im KFRG wurden seinerzeit entsprechende Empfehlungen des Nationalen Krebsplans maßgeblich berücksichtigt.

Dr. Klaus Jahn stellte als Vertreter der Länder den aktuellen Stand der Einführung der klinischen Krebsregister vor. In der laufenden Phase der flächendeckenden Einführung der klinischen Krebsregister werden derzeit von den Ländern die Strukturen aufgebaut, um die Diagnose- und Behandlungsdaten der an Krebs Erkrankten erfassen, auswerten und damit für jeden einzelnen Krebskranken nutzen zu können. Gleichzeitig wird damit auch eine wesentliche Voraussetzung geschaffen für die Sicherung der Qualität und die Weiterentwicklung der Krebsbehandlung. In der Diskussion waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass klinische Krebsregister künftig eine wichtige Informationsquelle für Versorgung und Forschung sein werden. Mit den Registern ergibt sich die Möglichkeit, wichtige Daten zum Krebsgeschehen zu analysieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Der zweite große Regelungsbereich des KFRG ist die Krebsfrüherkennung. Dr. Antonius Helou vom Bundesministerium für Gesundheit gab einen Überblick darüber, was sich im Bereich der Krebsfrüherkennung durch den Nationalen Krebsplan und das KFRG geändert hat (PDF, nicht barrierefrei, 557 KB). Da Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Vor- und Nachteile aufweisen, ist eine gute und ausgewogene Information der Bevölkerung besonders wichtig. Der Nationale Krebsplan hat maßgeblichen Anteil daran, dass es hier zu einem grundsätzlichen Umdenken in der Fachwelt und der Gesundheitspolitik kam: So ist es nicht mehr das primäre Ziel, möglichst viele Menschen zur Krebsfrüherkennung zu motivieren. Vielmehr sollen die Bürgerinnen und Bürger durch ausgewogene und gut verständliche Informationen und Entscheidungshilfen in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung zu treffen. Diese im Nationalen Krebsplan geführte Diskussion über die Krebsfrüherkennung hat sich auch im KFRG niedergeschlagen: Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Versicherten umfassend, verständlich und ausgewogen über die Vor- und Nachteile der angebotenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu informieren. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung keine Voraussetzung mehr dafür, ob die Versicherten im Falle einer chronischen Erkrankung den Vorteil einer verminderten Belastungsgrenze für Zuzahlungen haben. Das nimmt Druck von den Versicherten und stärkt deren Recht auf freie und informierte Entscheidung.

Mit dem KFRG wurde ferner die Weiterentwicklung der bestehenden Früherkennungsprogramme für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs geregelt und damit wichtige Ziele und Empfehlungen des Nationalen Krebsplans aufgegriffen. Beide Früherkennungsangebote sollen nach dem Vorbild des Mammographie-Screenings umgestaltet werden: Die Bürgerinnen und Bürger sollen persönlich zu den Untersuchungen eingeladen werden. Außerdem sollen die epidemiologischen und klinischen Krebsregister bei der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Früherkennungsprogramme stärker eingebunden werden. Das bedeutet mehr Qualität, Sicherheit und Transparenz in der Krebsfrüherkennung. Derzeit arbeitet der für die inhaltliche Ausgestaltung der Krebsfrüherkennung verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss intensiv an der Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags. Darüber hinaus wurden zu diesem Thema vier Projekte im Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Gesundheit zum Nationalen Krebsplan gefördert.

Perspektiven der psychoonkologischen / psychosozialen Versorgung in Deutschland

Der zweite Programmblock befasste sich mit einem sehr wichtigen Thema des Nationalen Krebsplans, das viele in der Onkologie Tätige beschäftigt: Wie können wir in Deutschland langfristig eine bedarfsgerechte psychoonkologische und psychosoziale Versorgung sicherstellen? Auf der Krebskonferenz wurde das Thema der psychoonkologischen Versorgung aus unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt: Aus Sicht der Betroffenen, der Wissenschaft und schließlich der Personen, die in den regionalen Krebsberatungsstellen täglich psychoonkologische und psychosoziale Leistungen erbringen.

Dr. Sylvia Brathuhn, Bundesvorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V., stellte die Bedürfnisse und Erwartungen der Patienten an die psychoonkologische Versorgung (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB) vor. Sie machte hierbei deutlich, dass es sich bei den betroffenen Patientinnen und Patienten im Hinblick auf Diagnose, Krankheitsphase und Prognose um eine sehr heterogene Gruppe handelt. Daher plädierte sie für eine differenzierte und individualisierte Herangehensweise an die jeweiligen psychosozialen Bedürfnisse der Betroffenen. Dies erfordert ein hohes Maß an Empathie, Achtsamkeit und kommunikativer Kompetenz der Leistungserbringer. Daher muss in der onkologischen Aus-, Weiter- und Fortbildung das Thema der Haltung und Kommunikation verpflichtend in die jeweiligen Lehrpläne eingebettet werden. Ferner sollte es für alle Akteure im Versorgungssystem selbstverständlich sein, ihre Patienten auf die Angebote der organisierten Selbsthilfe aufmerksam zu machen.

Prof. Dr. Peter Herschbach, Sprecher für Ziel 9 (angemessene psychoonkologische Versorgung) des Nationalen Krebsplans, stellte das Vorgehen und den aktuellen Stand im Nationalen Krebsplan zur Sicherstellung einer angemessenen und bedarfsgerechten psychoonkologischen Versorgung (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB) vor. Das Thema wird im Nationalen Krebsplan derzeit intensiv bearbeitet. Hierzu gehörte die Durchführung von drei mittlerweile abgeschlossenen Studien zur psychoonkologischen Versorgung, deren Ergebnisse in den Gremien des Nationalen Krebsplans ausgewertet werden. Ferner läuft aktuell die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene flächendeckende und regional differenzierte Bestandsaufnahme und Analyse der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland. Parallel befasst sich eine Arbeitsgruppe des Nationalen Krebsplans mit der Erarbeitung von Qualitätskriterien und Finanzierungsmodellen für psychosoziale ambulante Krebsberatungsstellen.

Dipl. Psych. Martin Wickert, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante und psychosoziale Krebsberatungsstellen, stellte aus Sicht eines Leiters einer ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstelle dar, was diese leisten und was er sich von der Politik zur Sicherstellung einer gesetzlichen Finanzierungsregelung erwartet (PDF, nicht barrierefrei, 686 KB). Angesichts verkürzter Klinikliegezeiten, einer zunehmenden Verlagerung der Krebsbehandlung in die ambulante Versorgung, der Zunahme von chronischen Verläufen von Krebserkrankungen und der psychosozialen Langzeitfolgen geht Wickert von einem wachsenden Bedarf für psychoonkologische Leistungen und damit einer größeren Bedeutung der Krebsberatungsstellen aus. Für die betroffenen Patienten ergeben sich daraus zunehmende sozialrechtliche Probleme, ein hohes Maß an seelischen und sozialen Belastungen, psychische Begleiterkrankungen sowie ein starker Betreuungsbedarf auch bei Angehörigen. Er sieht eine wachsende Lücke zwischen dem hohen und steigenden Bedarf an ambulanter psychosozialer Krebsberatung und deren ungesicherten Finanzierung. Es hat in den letzten Jahren umfangreiche Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Standardisierung der ambulanten psychosozialen Krebsberatung gegeben, u.a. im Nationalen Krebsplan, im Rahmen des Förderprogramms „Psychosoziale Krebsberatungsstellen“ der Deutschen Krebshilfe und der Entwicklung einer S3-Leitlinie zur Psychoonkologie. Nachdem die fachlichen „Hausaufgaben“ gemacht wurden, braucht es nun den Willen, eine gesicherte Finanzierungsgrundlage zu schaffen.

Patientenorientierung in der Onkologie – Anspruch und Wirklichkeit

Der dritte Programmblock widmet sich der Stärkung der Patientenorientierung in der Onkologie. Hier hat der Nationale Krebsplan Anstöße gegeben, die weit über die Krebsversorgung hinausreichen und für alle Bereiche der Medizin von Bedeutung sind. Drei Fragen standen dabei im Vordergrund: Erstens, wie kann die Kompetenz des Patienten und seiner Angehörigen im Umgang mit der belastenden Krebserkrankung gestärkt werden? Zweitens, wie kann eine gemeinsame, partizipative Entscheidungsfindung von Behandelnden und Erkrankten in der Onkologie gelebt werden? Drittens, wie können die in der Onkologie tätigen Berufsgruppen in ihrer Aus-, Weiter- und Fortbildung besser und praxisnäher auf das Gespräch mit Krebskranken und ihren Angehörigen vorbereitet werden?

Hilde Schulte, Ehrenvorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs und Sprecherin zu Ziel 12 b (Patientenkompetenz) des Nationalen Krebsplans, beleuchtete das Thema aus der Patientenperspektive (PDF, nicht barrierefrei, 320 KB). Sie stellte hierzu in ihrem Vortrag die notwendigen Bestandteile für eine bessere Patientenorientierung vor, wie sie in den vier Zielen des Handlungsfeldes Patientenorientierung im Nationalen Krebsplans abgebildet sind: 1. Verbesserung der Informations-, Beratungs- und Hilfsgebote (Ziel 11); 2. Verbesserung der kommunikativen Kompetenz der Leistungserbringer (Ziel 12a); 3. Stärkung der Patientenkompetenz (Ziel 12b) und 4. Umsetzung der partizipativen Entscheidungsfindung (Ziel 13). Patientenkompetenz ist als Fähigkeit anzusehen, die Herausforderung der Erkrankung zu meistern. Ein fundiertes Konzept der Patientenkompetenz ist in der Entwicklung, es besteht allerdings noch Forschungs- und Handlungsbedarf. Sie mahnte an, dass die Stärkung der Patientenkompetenz nicht zur Belastung oder Überforderung von Patienten führen darf. Ferner forderte sie, dass die Versorgungsabläufe so auszugestalten sind, dass die Patientenkompetenz gefördert wird. Patientenorientierung bedeutet, dass die Bedürfnisse der Patienten in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Um dies zu erreichen, muss Patientenorientierung zur Handlungsmaxime aller Akteure im Gesundheitswesen werden.

Prof. Dr. Dr. Martin Härter, Sprecher des Ziels 13 (partizipative Entscheidungsfindung) im Nationalen Krebsplan, ging der Frage nach, wie die partizipative Entscheidungsfindung (PEF) in der Onkologie gelebt wird (PDF, nicht barrierefrei, 885 KB). Zentrale Elemente der PEF sind die Erfassung und Berücksichtigung der Beteiligungspräferenzen der Patienten („Wie aktiv möchte ich in den medizinischen Entscheidungsprozess eingebunden werden?“), die patientenorientierte Vermittlung relevanter Informationen zu Vor- und Nachteilen der vorgeschlagenen medizinischen Maßnahmen, der Einsatz patientengerechter medizinischer Entscheidungshilfen und die Umsetzung von bewährten Gesprächsroutinen und Handlungsschritten. Wenn onkologisch tätige Ärzte ihre PEF-Kompetenzen verbessern, können ängstliche und depressive Beschwerden bei Krebspatienten vermindert werden. Allerdings ist die PEF in Deutschland noch unzureichend umgesetzt. So ist die PEF bislang wenig in Qualitätsmanagement-Dokumente integriert. Die Behandlungsentscheidungen werden meist von den Ärzten getroffen. Barrieren für die Anwendung der PEF in der Praxis sind u.a. die derzeitige Organisation der Tumorboards, Zeitdruck, wechselnde Behandler und unzureichende Teamkommunikation. Prof. Härter sieht hier einen Bedarf an verbesserten PEF-Kommunikationsfertigkeiten der Ärzte und des medizinischen Personals sowie einer verbesserten interdisziplinären Teamkommunikation. Außerdem bedarf es besserer Informationsmaterialien und Entscheidungshilfen für Patienten. Wichtige Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sind ein Kulturwandel in Richtung PEF, die Umstrukturierung der Tumorboards und des Klinikalltags (z. B. weniger Zeitdruck bei Entscheidungen) sowie die stärkere Einbeziehung von Pflegenden und Angehörigen. Für die stärkere Integration der PEF in die Onkologie fordert er die Entwicklung von medizinischen Entscheidungshilfen, die Einbeziehung des PEF-Trainings im Medizinstudium und die Implementierung der PEF in die Klinikroutine.

Prof. Dr. Jana Jünger, Direktorin des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz, stellte in ihrem Vortrag die kommunikativen Herausforderungen für die in der Onkologie tätigen Berufsgruppen vor (PDF, nicht barrierefrei, 677 KB). Wichtige kommunikative Funktionen der in der Onkologie tätigen Berufsgruppen bestehen darin, den Krebskranken die Prognose und Wahlmöglichkeiten zur Behandlung zu erläutern, Verständnis für die Erkrankung und somit die gemeinsame therapeutische Entscheidungsfindung herzustellen, Belastungen, Ängste und Depressionen zu vermindern und die Lebensqualität zu verbessern. Besondere kommunikative und ethische Herausforderungen im Gespräch mit den Patienten treten dann auf, wenn es um Fragen der Begrenzung oder des Abbruchs einer Behandlung geht. So fällt es der Ärzteschaft nach eigener Angabe am schwersten, mit ihren Patienten über die Beendigung einer tumorspezifischen Therapie und die Umstellung auf eine allein symptomorientierte Behandlung zu sprechen. Eine im Rahmen des Nationalen Krebsplans vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass die Vermittlung kommunikativer Kompetenzen in der ärztlichen und pflegerischen Aus-, Weiter- und Fortbildung zu kurz kommt. Daher wurde zur Umsetzung von Ziel 12a (kommunikative Kompetenz der Leistungserbringer) des Nationalen Krebsplans mit Förderung des Bundesministerium für Gesundheit ein Musterlehrplan entwickelt, der Studierende der Medizin intensiver und praxisnäher auf das ärztliche Gespräch mit den Patienten vorbereiten soll. Der entwickelte Musterlehrplan für Medizinstudierende soll im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 an den medizinischen Fakultäten umgesetzt werden. Im Bereich der pflegerischen Ausbildung läuft derzeit ebenfalls ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Vorhaben zur Entwicklung eines speziellen Mustercurriculums. Auch für den Bereich der ärztlichen und pflegerischen Weiter- und Fortbildung sollen spezifische Lehrpläne und Angebote entwickelt werden.

So geht es weiter - ein Ausblick

Zum Abschluss der Krebskonferenz ging Ministerialdirigent Dr. Volker Grigutsch, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, darauf ein, was aus den Ergebnissen der Konferenz folgen und wie es mit dem Nationalen Krebsplan weitergehen soll. Die vielfältigen Anregungen, Denkanstöße und Diskussionsbeiträge sollen bei der weiteren Arbeit des Nationalen Krebsplans berücksichtigt werden. Der Transfer der Ergebnisse in den Nationalen Krebsplan wird dadurch erleichtert, dass viele aktiv im Krebsplan Mitwirkende auch an der Krebskonferenz teilgenommen haben. Wie aus der Veranstaltung deutlich geworden ist, wurde im Nationalen Krebsplan viel erreicht. Es stehen allerdings noch viele Umsetzungsaufgaben an. Hierzu gehören die Weiterführung des flächendeckenden Aufbaus der klinischen Krebsregister durch die Länder und die noch anstehende Einführung der organsierten Früherkennungsprogramme für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Im Bereich der psychoonkologischen Versorgung sind zwei Aufgaben derzeit von großer Bedeutung: Die Durchführung der Bestandsaufnahme und Analyse der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland bis Herbst 2018 und die zeitgleich hierzu durchzuführende Erarbeitung von Qualitätskriterien und Finanzierungsmodellen durch eine bereits neu eingesetzte Fach-Arbeitsgruppe des Nationalen Krebsplans. Die Ergebnisse und Auswertung dieser Maßnahmen sind ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und nachhaltig finanzierten psychoonkologischen Versorgung.

Im Handlungsfeld zur Stärkung der Patientenorientierung sollen die zu diesem Themenbereich durchgeführten sechs Fördervorhaben im Nationalen Krebsplan und die „Roadmap“ zur informierten Entscheidung weiter ausgewertet werden.

Eine weitere Maßnahme im Nationalen Krebsplan ist die Einrichtung einer Querschnitts-Arbeitsgruppe, die sich mit übergreifenden Fragen der Vernetzung und Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung befasst. Hierzu gehört insbesondere die Verzahnung von zertifizierten Zentren, medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien und klinischen Krebsregistern zu einem zusammenhängenden Qualitäts- und Versorgungskonzept. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie Forschung und Versorgung im Sinne einer „Wissen generierenden onkologischen Versorgung“ besser miteinander vernetzt werden können. Der Nationale Krebsplan ist aber auch offen für neue Schwerpunkte und Themen wie die Verbesserung der Versorgungssituation von Langzeitüberlebenden nach Krebs.

Abschließend betonte Dr. Grigutsch, dass die Krebsbekämpfung ein Thema ist, dass auf lange Sicht eine hohe und weiter zunehmende gesundheitspolitische Bedeutung haben wird. Er dankte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Krebskonferenz und appellierte an alle, die gemeinsame Arbeit für die Belange krebskranker Menschen, innerhalb und außerhalb des Nationalen Krebsplans, mit Tatkraft und Ausdauer fortzusetzen.

Stand: 6. März 2018

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