Sommerzeit, Reisezeit

Tipps zum Sonnenschutz

Nicht nur für Kinder gilt: Ob am Mittelmeerstrand oder am heimischen Badesee – schützen Sie die Haut vor zu viel Sonne.

Tipps zum UV-Schutz gibt das Bundesamt für Strahlenschutz.

Wie und warum Sie Ihr Kind am besten vor Sonne schützen, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Portal kindergesundheit-info.de.

Grafik Urlaub: Wie bin ich im Urlaub versichert? – In EU-Staaten: durch Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte; in anderen Ländern: Informieren Sie sich über eine Zusatzversicherung.


In den 28 Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind Sie in der Regel durch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card EHIC) abgesichert. Überprüfen Sie, ob auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte die Europäische Krankenversicherungskarte ausgewiesen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung und lassen Sie sich eine Anspruchsbescheinigung ausstellen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte oder einer Anspruchsbescheinigung Ihrer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf medizinische Behandlung zu denselben Bedingungen wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nicht die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Sie deckt auch keine Kosten für geplante medizinische Behandlungen im Ausland. Zudem garantiert die Karte keine kostenlose Behandlung. Ob Sie selbst einen Anteil der Behandlungskosten übernehmen müssen, hängt von den Regelungen des Reiselandes ab. Deshalb kann es vorkommen, dass Leistungen, für die Sie in Deutschland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Die Bundesregierung hat mit einer Reihe von Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind) Sozialversicherungsabkommen getroffen, die den Krankenversicherungsschutz einschließen. Dies gilt für Israel, Tunesien, die Türkei und eine Reihe weiterer Länder.

Informationen zum Thema Versicherungsschutz im Ausland finden Sie im Online Ratgeber Krankenversicherung.

Die Deutsche Verbindungsstelle Auslandskrankenversicherung DVAK des GKV-Spitzenverbandes informiert auf ihren Internetseiten und in Merkblättern über die Erfordernisse für Auslandsreisen.

Empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reiseziel

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin über die für Ihr Reiseland empfohlenen Impfungen und eine gegebenenfalls notwendige Malariaprophylaxe beraten. Besonders wenn Sie eine Fernreise planen, kann es sinnvoll sein, sich spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt an einen Reisemediziner zu wenden. Eine individuelle reisemedizinische Beratung übernehmen reisemedizinische Beratungsstellen, zum Beispiel Tropenmedizinische Institute oder auf Reisemedizin spezialisierte Arztpraxen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Weitere Informationen zu Reiseimpfungen:

Medizinische Vorsorge und Reiseapotheke

Grafik Reiseapotheke: Ich packe meine Reiseapotheke und nehme mit: Pflaster und Mullbinde, Desinfektionsmittel, Medikamente gegen Übelkeit und Durchfall, Schmerzmittel, Fieberthermoter.


Schon vor dem Aufbruch sollten Sie daran denken, Reiseübelkeit vorzubeugen. Insbesondere bei langen Fahrten und auf Langstreckenflügen besteht die Gefahr einer Reisethrombose; besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, wie Sie sich gegen eine Thrombose schützen können.

Stellen Sie Ihre Reiseapotheke zusammen. Das Auswärtige Amt gibt auf seinen Internetseiten Tipps für vorbeugende Maßnahmen und für die Zusammenstellung einer Reiseapotheke. Lassen Sie sich rezeptpflichtige Medikamente rechtzeitig verschreiben. Wenn Sie rezeptpflichtige Medikamente regelmäßig einnehmen müssen, lassen Sie sich diese in ausreichender Menge verschreiben.

Sollten Sie mit Arzneimitteln reisen, die dem Betäubungsmittelrecht unterstehen, müssen Sie einige Regeln beachten. Die Einhaltung dieser Regelungen hilft Ihnen ansonsten möglichen rechtlichen Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Reisen vorzubeugen. Wichtige weiterführende Informationen und elektronische Formularvordrucke zu den notwendigen Bescheinigungen für Patienten finden Sie auf den Seiten der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Arzneimittel aus dem Urlaub

Wer während eines Urlaubs Arzneimittel im Ausland kauft und übriggebliebene Reste mit zurück nach Deutschland nehmen möchte, sollte dabei einige Dinge beachten. Als Reisemitbringsel unterliegen Arzneimittel keiner Abgabepflicht, d.h. bei der Einreise müssen diese bei der Zollstelle am Flughafen nicht angemeldet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Menge höchstens dem eigenen Bedarf von drei Monaten entspricht. Gefälschte Medikamente einzuführen ist grundsätzlich verboten.

Grafik Arzneimittel: Arzneimittel aus dem Urlaub für den persönlichen Bedarf von höchstens drei Monaten unterliegen als Reisemitbringsel keiner Abgabepflicht und dürfen keine Fälschungen sein.

Stand: 9. Juli 2018

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.