Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Grundlage geschaffen, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt.

Grafik Pflegeberufe mit Pflegerin, Mann, Frau und Kind – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: wichtiger Schritt für attraktiveren Pflegeberuf, Verordnung regelt Details zur neuen Ausbildung – insbesondere Ausbildungsinhalte und -struktur.
Grafik Pflegeberufe mit Pflegerin, Mann, Frau und Kind – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: wichtiger Schritt für attraktiveren Pflegeberuf, Verordnung regelt Details zur neuen Ausbildung – insbesondere Ausbildungsinhalte und -struktur.

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt nun das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Die Verordnung regelt, dass eine Fachkommission Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erarbeitet, die konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen enthalten soll. Die Rahmenpläne werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Vorbereitung der Lehr- bzw. Ausbildungspläne kostenfrei zur Verfügung gestellt. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Stand: 19. Dezember 2018

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