Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen
Durch das Pflegeberufegesetz wird die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und an veränderte Herausforderungen angepasst. Auch die Finanzierung wird reformiert. Das Schulgeld wird abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste werden verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details.
Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt zukünftig über Ausgleichsfonds, die in den Bundesländern einzurichten sind. In diese Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein. In geringerem Umfang beteiligen sich die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.
Die neue Pflegeausbildung startet Anfang 2020.
Weitere Informationen
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Die Verordnung im Bundesgesetzblatt
Hier finden Sie die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung im Wortlaut.
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Pflegeberufegesetz
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das im Juli 2017 verkündet wurde, wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt.
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Fragen und Antworten
"Wie sieht die Pflegeausbildung in Zukunft aus?", "Wie wird die neue Pflegeausbildung finanziert?", "Wann geht’s los?" - diese und weitere Fragen und Antworten zum Pflegeberufereformgesetz
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um.