Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Grundlage geschaffen, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt.
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt nun das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Die Verordnung regelt, dass eine Fachkommission Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erarbeitet, die konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen enthalten soll. Die Rahmenpläne werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Vorbereitung der Lehr- bzw. Ausbildungspläne kostenfrei zur Verfügung gestellt. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Weitere Informationen
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Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung im Bundesgesetzblatt
Hier finden Sie die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung im Wortlaut.
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Pflegeberufegesetz
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das im Juli 2017 verkündet wurde, wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt.
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Fragen und Antworten
"Wie sieht die Pflegeausbildung in Zukunft aus?", "Wie wird die neue Pflegeausbildung finanziert?", "Wann geht’s los?" - diese und weitere Fragen und Antworten zum Pflegeberufereformgesetz
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Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
Durch das Pflegeberufegesetz wird die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und an veränderte Herausforderungen angepasst. Die Finanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details.