Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wurde zum 1. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. In ihn fließen die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen sowie ein Bundeszuschuss. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen die Mittel, die sie benötigen, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren.

Infografik „Gesundheitsfonds“: In den Fonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Rentenversicherungen etc., Beiträge der Mitglieder und der Steuerzuschuss. Vom Gesundheitsfonds fließen Zuweisungen an die Krankenkasse. Zuweisungen nach Risikostruktur: Alter, Geschlecht, Krankheiten der Versicherten sowie regionale Ausgabenunterschiede werden berücksichtigt.

Bei diesen Zuweisungen an die Krankenkassen handelt es sich im Einzelnen um eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus Zu- und Abschlägen, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern. Dieses System des Ausgleichs von Risikounterschieden zwischen den Krankenkassen nennt sich Risikostrukturausgleich.

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz wurde der Risikostrukturausgleich systematisch weiterentwickelt und zielgenauer ausgestaltet: Seit dem Jahr 2021 werden alle Krankheitsbilder sowie regionale Ausgabenunterschiede berücksichtigt. Krankenkassen mit sehr aufwendigen Leistungsfällen erhalten durch den Risikopool entsprechende Ausgleichszahlungen. Um die Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen von Versicherten zu fördern, wurde zudem eine Vorsorgepauschale eingeführt. 

Jede Krankenkasse kann einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen wird, hängt insbesondere davon ab, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht, haben die Mitglieder nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht. Der Anreiz, eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften, bleibt dadurch erhalten, denn die Krankenkassen sind im Wettbewerb um Mitglieder weiterhin bestrebt, die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten.

Stand: 30. Mai 2024

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