Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Effiziente Versorgung im Gesundheitswesen

Durch das Digital-Gesetz wird der Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfacht. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie treibt den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten voran und unterstützt gezielt die Versorgung. Das E-Rezept wird als verbindlicher Standard eingerichtet.

Fragen und Antworten

Warum brauchen wir überhaupt eine ePA? Wie geht es mit dem E-Rezept weiter? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Digital-Gesetz.

Die wichtigsten Inhalte

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten angelegt. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten.
  • Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem weiterentwickelten E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
  • Das E-Rezept wird weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.
  • Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen. Die Erbringung telemedizinischer Leistungen durch Einrichtungen wie Hochschulambulanzen oder Psychiatrische Institutsambulanzen sowie psychotherapeutische Sprechstunden wird ermöglicht.
  • Ein Digitalbeirat bei der gematik, u.a. mit Vertretern der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bei der weiteren Besetzung des Digitalbeirats sind insbesondere ethische und medizinische Perspektiven zu berücksichtigen. Der Digitalbeirat berät die gematik laufend bei all ihren Festlegungen mit ausgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit.

Stand: 10. April 2025

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