Digital-Gesetz (DigiG)

Gesetz 25.03.2024

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Inkrafttreten: 26.03.2024

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 02.02.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 14.12.2023
Bundestag, 1. Lesung: 09.11.2023
Bundesrat, 1. Durchgang: 20.10.2023

Kabinett: 30.08.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 2 MB)

Referentenentwurf: 13.07.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)

Die wichtigsten Inhalte und FAQ

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf zum Digitalgesetz vorgelegt. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte und unser FAQ zum Referentenentwurf.

Mehr erfahren

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauuf beim Digital-Gesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stellungnahmen

Stand: 25. März 2024

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