Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Website vom Bundes-Ministerium für Gesundheit BMG.
Die Website ist veröffentlicht unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de.
Das BMG ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb haben wir unsere Websites und mobilen Anwendungen barriere-frei zugänglich gemacht.
Wir richten uns dabei nach drei gesetzlichen Vorgaben:
- Nach der Richt-Linie (EU) 2016/2102,
- nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz vom Bund BGG sowie
- nach der Barriere-freien-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0. Sie setzt die Richt-Linie (EU) 2016/2102 um.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen für die Barriere-Freiheit ergeben sich aus den Paragrafen §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0.
Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von Paragraf § 12d BGG erlassen.
Jährlich überprüfen wir, ob die Anforderungen eingehalten werden.
Dieses Jahr fand die Prüfung vom 27. März bis zum 5. April 2024 statt.
Dienstleister außerhalb vom BMG haben unsere Website bewertet.
Dabei haben wir uns nach der Vorschrift BITV/EN 301 549 gerichtet.
Die Website entspricht den Anforderungen.
Aber es gibt folgende Ausnahmen:
- Nicht auf allen Seiten sind die Überschriften sinnvoll geordnet (WCAG-Erfolgs-Kriterium 1.3.1.).
- In den Link-Texten werden die Link-Ziele noch nicht einheitlich genannt (WCAG-Erfolgs-Kriterium 2.4.4.).
- Sie können im Video-Modul keine Audio-Texte abschalten oder zuschalten.
- Das Bundes-Ministerium für Gesundheit möchte Ihnen PDF-Dateien barriere-frei zur Verfügung stellen.
Alle PDF-Dateien sind so gekennzeichnet.
Dienstleister außerhalb vom BMG liefern die PDF-Dateien an.
Das können zum Beispiel die Stellung-Nahmen zu Referenten-Entwürfen sein.
Das Bundes-Ministerium für Gesundheit baut diese Barrieren weiterhin ab.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung stammt aus dem Jahr 2018.
Sie wurde am 31. Mai 2024 aktualisiert.
Barriere melden!
Sind Ihnen Mängel beim barriere-freien Zugang zu Inhalten von www.bundesgesundheitsministerium.de aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Bitte benutzen Sie das Feedback-Formular.
Kontaktieren Sie uns auch per Post oder Telefon:
Bundes-Ministerium für Gesundheit BMG
- Erster Dienstsitz:
Rochusstraße 1
53123 Bonn - Zweiter Dienstsitz:
Mauerstraße 29
10117 Berlin (Mitte) - Telefon: 030 18441-0 (bundesweiter Ortstarif)
- Fax: 030 18441-4900
- E-Mail: poststelle(at)bmg.bund.de
Schlichtungs-Verfahren
Bei der Bundes-Regierung gibt es eine Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle befindet sich beim Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Schlichtungs-Stelle ist nach Paragraf § 16 BGG vorgeschrieben.
Die Schlichtungs-Stelle soll Konflikte lösen.
Konflikte können auftreten zwischen Menschen mit Behinderungen und den öffentlichen Stellen des Bundes.
Wenn Sie mit den Antworten auf Ihre Fragen oder Ihre Beschwerden nicht zufrieden sind, dann können Sie die Schlichtungs-Stelle einschalten.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden.
Das Ziel ist, dass wir gemeinsam eine Lösung für das Problem finden.
Die Schlichtung ist kostenlos.
Sie brauchen auch keinen Rechts-Beistand.
Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.
Dort können Sie lesen:
- wie so ein Verfahren abläuft und
- wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungs-Stelle unter dieser Adresse:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de