Präventionsgesetz und Versorgungsstärkungsgesetz vom Kabinett beschlossen

17. Dezember 2014. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2014 zwei von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegte Gesetzentwürfe beschlossen: das Präventionsgesetz und das Versorgungsstärkungsgesetz.

17. Dezember 2014

Maßnahmen der aktuellen BMG-Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Hebammen-Situation in Deutschland

Präventionsgesetz

Durch das vorgesehene Präventionsgesetz soll zukünftig der Zeitraum für die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe erweitert werden: Bisher waren die Leistungen von Hebammen vertraglich bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt vorgesehen (anschließend nur auf ärztliche Anordnung). Dieser Zeitraum soll erweitert und nunmehr gesetzlich auf zwölf Wochen festgelegt werden (auf ärztliche Anordnung auch länger). Damit können Mütter und Familien künftig länger von der wichtigen Unterstützung durch Hebammen profitieren.

GKV-Versorgungssärkungsgesetz

Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben.

Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten.

Durch diese Maßnahmen unterstreicht die Bundesregierung die freie Wahl des Geburtsorts und trägt dazu bei, die wertvolle Arbeit der Hebammen dauerhaft sicherzustellen.

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