Die ersten 100 Tage - Die Arbeit im BMG
Was hat das BMG in den ersten einhundert Tagen der Großen Koalition erreicht? Hier finden Sie mehr zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen und weiteren Vorhaben des BMG in dieser Wahlperiode.
Patient und Qualität im Mittelpunkt
Die Patientinnen und Patienten und die Qualität ihrer Versorgung stehen im Zentrum des Handelns. Minister Gröhe hat das in die Worte gefasst: „Wer krank ist, hat Anspruch auf die bestmögliche Versorgung“ und damit das Leitmotiv der Gesundheitspolitik genannt.
Bilanz der ersten 100 Tage
In den ersten hundert Tagen wurde bereits ein Gesetz verabschiedet, mit dem für eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau gesorgt wird. Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung verbessert. Ein zweiter Gesetzentwurf wurde vom Kabinett am 26. März beschlossen. Damit wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu gestaltet und stärker an einem qualitätsorientierten Wettbewerb ausgerichtet. Ein Qualitätsinstitut wird künftig dazu beitragen, dass sich Patientinnen und Patienten gute Krankenhäuser leichter finden. Außerdem laufen die Arbeiten an der ersten Stufe der Pflegereform. Auch an einem Präventionsgesetz wird gearbeitet und die Vorgespräche zur Reform der Krankenhausversorgung mit den Ländern laufen an, damit die die gemeinsame Arbeit zügig beginnen kann.
Bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau gesichert
Das erste Gesetz dieser Legislaturperiode war das 14. SGB V Änderungsgesetz. Damit ist eine Verlängerung des Preismoratorium für Arzneimittel bis zum Jahr 2017 beschlossen worden und ein auf 7% erhöhter Rabatt der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkassen. Das begrenzt den Kostenzuwachs für Arzneimittel und entlastet die Krankenkassen um 650 Mio. Euro jährlich. Im Gegenzug wurde die bürokratische Bestandsmarktbewertung von Arzneimitteln abgeschafft, damit haben wir die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gezogen und für verlässliche Rahmenbedingungen für innovative Arzneimittel gesorgt. Patientinnen und Patienten können sich auch weiterhin darauf verlassen, innovative Arzneimittel zu bekommen, wenn das notwendig ist.
Hausärztliche Versorgung gestärkt
Hausärztinnen und Hausärzte sind für die Menschen wichtige und zuverlässige Vertrauenspersonen in Sachen Gesundheit. Das 14. SGB V Änderungsgesetz trägt dazu bei, dass auch in strukturschwachen Regionen Hausärzte für Patientinnen und Patienten da sind. Dazu werden die Gestaltungsspielräume für die hausärztliche Versorgung erweitert, indem die Vergütungs- und Versorgungsstrukturen verbessert werden. Das schafft Perspektiven für den hausärztlichen Nachwuchs und Anreize, sich als Hausarzt niederzulassen.
Finanzierung gesichert
Vom Kabinett am 26. März beschlossen, ist der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es stellt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine solide Basis und erlaubt den Krankenkassen über einen individuellen, prozentualen Zusatzbeitrag miteinander in einen Wettbewerb um die beste Versorgung zu treten.
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen wird, hängt von der Leistungsfähigkeit der Kasse ab. Die Versicherten haben das Recht, sich nach einem günstigeren Angebot umzusehen, wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Dafür haben sie auch in Zukunft ein Sonderkündigungsrecht. Einige Kassen stehen finanziell so gut da, dass sie ihre Versicherten durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag entlasten können. Rund 20 Millionen Versicherte sind Mitglied einer Krankenkasse, die zurzeit mit einem niedrigeren Beitrag auskommen und ihre Mitglieder entlasten könnte.
Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,3%. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 Prozent, tragen wir zu stabilen Lohnnebenkosten bei und sichern so Arbeitsplätze.
Das Gesetz ist sozial ausgewogen. Krankenkassenmitglieder mit geringem Einkommen werden entlastet. Zudem müssen Bezieher von ALG I, ALG II oder Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe ihre Zusatzbeiträge nicht selbst zahlen. Ihren Zusatzbeitrag tragen die Träger und Einrichtung bzw. die Bundesagentur für Arbeit oder der Bund.
Neben weiteren Regelungen enthält der Entwurf Maßnahmen zur besseren Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassen, die besonders viele kranke und versorgungsbedürftige Versicherte haben, nicht benachteiligt werden.
Qualitätswettbewerb verbessert
Qualitätssicherung nehmen wir ernst. Deshalb ist eine zweite, wichtige Neuregelung im Gesetzentwurf die Gründung eines unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Patienten wünschen sich zurecht mehr Transparenz, wenn es um die Qualität ihrer medizinischen Versorgung geht. Das Institut soll genau dafür die wissenschaftlichen Grundlagen liefern. Es wird sich der Frage widmen, wie man Qualität so messen und darstellen kann, das Patientinnen und Patienten sie leichter erkennen und beurteilen können. Weil wir Qualitätswettbewerb wollen, brauchen wir auch verlässliche Kriterien für den Vergleich. Das ist gut für die Patienten, aber auch für die Ärzte und Krankenhäuser, die hohe Qualität bringen
Die Pflegereform läuft an – mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Gleichzeitig zu den beschlossenen und verabschiedeten Gesetzen, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an der Verbesserung der Pflege. Die erste Stufe der Pflegereform soll schon zum 1. Januar 2015 in Kraft treten und mehr Leistungen für Pflegende und ihre Angehörigen bringen. Gerade die pflegenden Angehörigen tragen den größten Teil der Pflegelast – mehr als 2/3 der Pflege findet ambulant statt. Sie sollen in ihrer jeweiligen Situation besser unterstützt werden, dafür werden Pflegeangebote wie Kurzeit- und der Verhinderungspflege flexibler gemacht. Außerdem soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Wenn kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss, soll es künftig eine zehntägige, bezahlte Auszeit vom Beruf geben, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden um 0,3% erhöht. 2,4 Milliarden Euro pro Jahr stehen für konkrete Leistungsverbesserungen und mehr Betreuungspersonal in der Pflege zur Verfügung. Zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege fließen weitere 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Vorsorgefonds, der das System unterstützen soll, wenn die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden.
Start der Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Bereits parallel zu den Arbeiten an der ersten Stufe der Pflegereform werden wir den neuen Pflegebegriff erproben, um sicher zu sein, dass die bessere Pflege auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. In Zukunft sollen pflegebedürftige Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, unabhängig davon, ob sie nun körperliche, geistige oder sonstige Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu bewältigen. In verschiedenen Pflegeeinrichtungen wird deshalb nach dem alten und dem neuen System begutachtet werden. Der Vergleich soll zeigen, wo nachgebessert werden muss. es geht um Alltagstauglichkeit. Die vollständige gesetzgeberische Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wollen wir in dieser Legislatur schaffen.
In der zweiten Stufe der Pflegereform werden die Beiträge um weitere 0,2 % erhöht. Mit der zweistufigen Pflegereform können die Leistungen der Pflegeversicherung insgesamt um 20% erhöht werden. Ein Volumen von etwa 5 Mrd. Euro pro Jahr, das den Menschen mit Pflegebedarf und den pflegenden Angehörigen zugute kommt.
Mehr Personal für die Pflege - Gute Pflege braucht Zeit und Zuwendung
Für gute Pflege braucht es Zeit und Zuwendung sowie gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, damit mehr motivierte und engagierte Menschen den Pflegeberuf ergreifen. Bereits 2012 hat das Bundesministerium für Gesundheit mit den Bundesländern verabredet, dass sie die Ausbildungsplätze im Bereich der Altenpflege bis 2015 deutlich erhöhen. Hierzu wird es in Kürze weitere Gespräche mit den Ländern über die Neuausrichtung der Pflegeausbildung geben. Gleichzeitig sollen mehr Betreuungskräfte eingestellt werden, die mit den Pflegebedürftigen auch einmal spazieren gehen, ihnen vorlesen oder einfach ein Gespräch führen. Das entlastet auch die Fachkräfte. Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass die Menschen im Pflegefall eine gute, menschliche Betreuung bekommen und dass auch Angehörigen sich darauf verlassen werden, dass ihr Vater oder ihre Großmutter gut aufgehoben sind.
Faire Finanzierung und gute Qualität im Krankenhaus
Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und sicher sein. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt.
Klar ist: Gute und fachkundige Behandlung im Krankenhaus ist nur dann möglich, wenn die Pflegekräfte nicht dauerhaft überlastet sind, wenn genügend Zeit für den einzelnen Patienten da ist. Dafür braucht es eine zuverlässige Finanzierung und die Personalkosten müssen bei der Krankenhausfinanzierung über die diagnosebezogenen Fallgruppen angemessen berücksichtigt werden.
Krankheiten vermeiden ist besser als heilen – das Präventionsgesetz
Ebenfalls in der Vorbereitungsphase ist das Präventionsgesetz, das dazu beitragen soll mit früh einsetzende Maßnahmen, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Besonders wichtig ist das schon in der frühen Kindheit, denn da werden die Grundlagen für eine gesunde Lebensführung gelegt. Das Gesetz soll dabei helfen, dass gesundheitsfördernde Angebote in allen Lebensbereichen – von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege – verstärkt und in hoher Qualität erbracht werden. Auch die Krankenkassen müssen ihre Anstrengungen in diesem Bereich deutlich intensivieren. Außerdem ist erforderlich, dass die Krankenkassen mit den Akteuren der Präventions- und Gesundheitsförderung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten.