Wichtige Schritte zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes

29. April 2015. Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden.

29. April 2015

Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden. Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen.

Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im Frühjahr 2014 wurden zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die am 28. April 2015 dem Begleitgremium übergeben und nun vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden.

Mit der "Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt.

Die parallel dazu stattfindende "Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen" sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen.

Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. 

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