Gröhe: Kampf gegen resistente Keime erfordert konsequentes Vorgehen
26. Januar 2015. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Bekämpfung gefährlicher Krankenhauskeime: "Es ist gut, dass sich das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein zusammen mit dem Kieler Universitätsklinikum für eine lückenlose Aufklärung einsetzt."
Der Kampf gegen resistente Keime erfordert ein konsequentes Vorgehen auf allen Ebenen. Das umfasst die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften in Krankenhäusern und Kontrollen durch die Gesundheitsämter, das betrifft aber auch die Meldepflichten. Ich habe deshalb eine Verschärfung der Meldepflichten auf den Weg gebracht, so dass derartige resistente Erreger in Zukunft nicht erst bei einem Krankheitsausbruch, sondern bereits beim ersten Nachweis des Erregers gemeldet werden müssen. Damit gewinnen die Gesundheitsämter wertvolle Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können. Der Verordnungsentwurf ist bereits in der Ressortabstimmung und soll noch im Sommer in Kraft treten. Der Kieler Fall muss auch Anlass sein erneut zu prüfen, inwieweit das Screening angepasst werden muss. Wir haben den Krankenkassen gesetzlich aufgegeben Verfahren zu erproben, durch die Patienten bereits im Vorfeld geplanter Krankenhausaufenthalte auf bestimmte gefährliche Keime untersucht werden. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung von resistenten Erregern werden auch innerhalb der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) und auf internationaler Ebene angegangen."