Sachverständigenrat neu berufen
6. Januar 2015. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen neu berufen.
Berufen wurden der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Prof. Dr. Marion Haubitz (Klinikum Fulda gAG und Medizinische Hochschule Hannover), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg), die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim).
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. In diesem Jahr wird er ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorlegen.