Jedes Alter zählt – Weiterentwicklung der Demografiestrategie der Bundesregierung
Bundesgesundheitsministerium ist wichtiger Akteur bei der Umsetzung der Ziele der Bundesregierung
7. September 2015. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2015 die weiterentwickelte Demografiestrategie der Bundesregierung verabschiedet.
Demografiestrategie, Einleitung: "Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten Deutschland tiefgreifend verändern. Wir werden älter, wir werden weniger und unsere Gesellschaft wird vielfältiger. Dabei ist nicht die Frage, ob sich etwas ändern wird, sondern wie und was wir daraus machen. Was bedeutet diese Entwicklung für jeden Einzelnen und für unser Land als Ganzes?"
Mit vier übergeordneten Zielen und Handlungsfeldern stellt die Bundesregierung die Weichen für die Demografiepolitik der kommenden Jahre: Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials, Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts, Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen und Gewährleistung solider Finanzen für die Handlungsfähigkeit des Staates. Das Bundesgesundheitsministerium ist mit seinen Gesetzgebungsverfahren und Initiativen maßgeblich an der Umsetzung dieser strategischen Ziele beteiligt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Pflege und medizinische Versorgung:
Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz – PrävG)
Vermeiden vor Behandeln – dieser Grundsatz ist der Leitgedanke des Präventionsgesetzes. Prävention trägt dazu bei, die Menschen gesund zu erhalten, auch in fortgeschrittenem Alter. Das Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz – PrävG), das im Juli 2015 in Kraft getreten ist, stärkt die Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen – von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis ins Pflegeheim. Durch das Gesetz werden auch die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt und der Impfschutz verbessert.
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)
Gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen zu schaffen oder zu erhalten, indem die flächendeckende medizinische Versorgung gesichert wird, dafür schafft das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) die Voraussetzungen. Das Gesetz sieht weitere Anreize zur Niederlassung von Ärzten in ländlichen Regionen vor, stärkt die hausärztliche Versorgung und ermöglicht, Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten in die ärztliche Versorgung einzubinden.
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG)
Weitere positive Impulse für die medizinische Versorgung auch in ländlichen Gebieten wird das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) geben: Es hat zum Ziel, die Krankenhauslandschaft auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und auf neue Behandlungsmöglichkeiten vorzubereiten und die Qualität der medizinischen Versorgung flächendeckend zu sichern.
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)
Ein weiterer Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung liegt im Einsatz der Telemedizin. Der im Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) enthät einen Gesamtplan für die zeitnahe Einführung einer Datenautobahn im Gesundheitswesen, der sogenannten Telematikinfrastruktur, die eine schnellere und sichere Übertragung von Patientendaten ermöglichen wird. Damit ist sie die Grundlage für viele Optimierungen im Gesundheitsbereich. Hierzu gehört ein effizienteres Entlassmanagement nach dem Krankenhausaufenthalt durch die rasche elektronische Übermittlung von Patienteninformationen an den Hausarzt. Auch Telekonsultationen, die Diagnose und Therapie durch den behandelnden Arzt unterstützen, werden durch die Gesundheitstelematik möglich. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Medikationspläne und Notfalldaten direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden können.
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)
Im April 2015 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer flächendeckenden Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten. Denn schwerstkranke Menschen müssen in unserer Gesellschaft bestmöglichst versorgt und begleitet werden.
Die Umsetzung des Ziels "Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" hängt stark davon ab, unter welchen Bedingungen ältere, hochbetagte und vor allem pflegebedürftige Menschen leben und wie sie in die Gesellschaft integriert sind. Deshalb liegt einer der Schwerpunkte des Bundesgesundheitsministeriums auf einer Verbesserung der Pflege.
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I)
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, stärkt die Bundesregierung die Hilfe für pflegebedürftige Menschen und deren Familien. Das Gesetz bringt Leistungsverbesserungen in der häuslichen und der stationärem Pflege in einem Umfang von rund 2,4 Milliarden EUR. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, um für die Zeit vorzusorgen, in der die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu fassen und einen Perspektivwechsel in der Pflegeversicherung einleiten. Ein neues Begutachtungsverfahren und die Einstufung in fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen werden eine differenziertere Versorgung Pflegebedürftiger ermöglichen. Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden dann gleichermaßen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Die Beratung wird gestärkt, die Qualitätsprüfung- und darstellung von Pflegeeinrichtungen verbessert. Der Gesetzesentwurf wurde im August 2015 beschlossen und wird nun im Bundestag beraten.
"Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege"
Die wachsende Zahl älterer und hochbetagter Menschen erfordert Fachkräfte für die Pflege und die medizinische Versorgung. Hier setzt die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" an, die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Verbänden getragen wird. Die Initiative hat das Ziel, die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu fördern und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes zu erhöhen. Ein Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeausbildung, das Pflegeberufsgesetz, ist in Vorbereitung. Es soll die Pflegeausbildung modernisieren und ein einheitliches Berufsbild für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege schaffen.
"Allianz für Menschen mit Demenz"
Eine weitere Initiative des Bundesgesundheitsministeriums gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und allen Gestaltungspartnern im Rahmen der Demografiestrategie ist die "Allianz für Menschen mit Demenz". Sie soll die Kräfte aller Verantwortlichen für Menschen mit Demenz bündeln. Die Gestaltungspartner der Allianz für Menschen mit Demenz haben die Agenda "Gemeinsam für Menschen mit Demenz" erarbeitet, in der 155 Maßnahmen vereinbart wurden. Davon sind bereits 136 mit konkreten Initiativen und Projekten hinterlegt.
Weitere Modellprojekte zur Unterstützung von demenziell Erkrankten und ihren Angehörigen werden im Rahmen der "Zukunftswerkstatt Demenz" von der Bundesregierung gefördert und evaluiert.