Kabinett beschließt Bericht zu Modellklauseln

17. August 2016. Das Bundeskabinett hat dem "Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten" zugestimmt.

17. August 2016

Mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten ist die Gesundheitswirtschaft ein bedeutender Beschäftigungszweig. Jeder achte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitsbereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung -  sei es im unmittelbaren Umgang mit den Patienten, in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

2009 wurden in den Berufsgesetzen der Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet.

Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spricht sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Umgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen.

Der Bericht empfiehlt, die Modellausbildungen innerhalb eines Verlängerungszeitraumes von weiteren zehn Jahren noch stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassenund die langfristigen Auswirkungen einer akademischen Ausbildung zu untersuchen. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben.

Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht.

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