Verbesserter Schutz vor übertragbaren Krankheiten
21. Dezember 2016. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten beschlossen.
21. Dezember 2016
Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen einzurichten. Künftig sollen Meldedaten durchgängig elektronisch übermittelt und verarbeitet werden, von der Arztpraxis oder dem Labor über das zuständige Gesundheitsamt bis zum Robert Koch-Institut. Dabei werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich soll der bürokratische Aufwand verringert werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.
Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs:
- Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um mehr über Übertragungswege zu erfahren. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle einer Besiedlung der Haut mit Erregern gemeldet werden.
- Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können.
- Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt. Damit wird die Strategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polioerregers (Polioradikationsstrategie) in Deutschland umgesetzt.
- Für so genannte Naturbäder werden Qualitätsanforderungen an das Wasser festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.