Verbesserter Schutz vor übertragbaren Krankheiten

21. Dezember 2016. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten beschlossen.

21. Dezember 2016

Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen einzurichten. Künftig sollen Meldedaten durchgängig elektronisch übermittelt und verarbeitet werden, von der Arztpraxis oder dem Labor über das zuständige Gesundheitsamt bis zum Robert Koch-Institut. Dabei werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich soll der bürokratische Aufwand verringert werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um mehr über Übertragungswege zu erfahren. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle einer Besiedlung der Haut mit Erregern gemeldet werden.
  • Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können.
  • Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt. Damit wird die Strategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polioerregers (Polioradikationsstrategie) in Deutschland umgesetzt.
  • Für so genannte Naturbäder werden Qualitätsanforderungen an das Wasser festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.

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