Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Legal Highs
4. Mai 2016. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe beschlossen. Dieser sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen, so genannten Legal Highs, vor. Zudem soll die Weitergabe künftig unter Strafe stehen.
Konkret sieht der Entwurf ein großflächiges Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) – umgangssprachlich Legal Highs – unter Strafe gestellt werden. Erstmals bezieht sich das Verbot auf ganze Stoffgruppen, um der Verbreitung immer neuer Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe entgegenzuwirken. Ziel des Entwurfs ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.
Durch einUrteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 lassen sich NPS nicht länger als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes einordnen. Ein Stoff, der bereits unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wird in seiner chemischen Struktur gezielt so verändert, dass der neue Stoff nicht mehr dessen Verbots- und Strafvorschriften unterliegt. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche bleibt jedoch erhalten oder verstärkt sich gar. Gleichzeitig könnte vor allem bei jungen Konsumenten fälschlicherweise der Eindruck entstehen, die Substanzen seien aufgrund des fehlenden Verbotes harmlos.
Legal Highs mit schwerwiegenden Folgen
Tatsächlich hat der NPS-Konsum mitunter schwere Folgen – die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. Es sind sogar Todesfälle bekannt, bei denen der Konsum einer oder mehrerer Legal Highs nachgewiesen wurde.
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