Gesetzentwurf zum Transplantationsregister im Bundesrat

13. Mai 2016. Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Transplantationsregisters. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

13. Mai 2016

Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt wird. Mit dem Transplantationsregister schaffen wir daher eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Grafik Arzt: Das Transplantationsregister bündelt Daten von Organspendern und -empfängern, verknüpft diese miteinander und steht unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Quelle: BMG © Copyright: BMG
Grafik Arzt: Das Transplantationsregister bündelt Daten von Organspendern und -empfängern, verknüpft diese miteinander und steht unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Quelle: BMG © Copyright: BMG

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten haben bei der Einrichtung des Registers oberste Priorität. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. Das Register wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.

Es soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es liefert fundierte Informationen darüber, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Die Verknüpfung der Daten kann zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität noch weiter verbessern können. Außerdem ist es möglich, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.

Die Übermittlung der transplantationsmedizinischen Daten an das Transplantationsregister wird auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Datensatzes erfolgen. Dieser Datensatz wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Robert Koch-Institut (RKI) hierfür eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Expertinnen und Experten aller maßgeblichen Institutionen vertreten sind.

Bei der Transplantationsregisterstelle wird ein Fachbeirat eingerichtet, der sowohl die Registerstelle als auch die Vertrauensstelle fachlich beraten und unterstützen soll.

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