Alle gesetzlich Versicherten haben seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) zu erhalten. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen abgespeichert werden, sodass die Daten über Praxis- und Klinikgrenzen hinweg verfügbar sind.