Elektronische Patientenakte (ePA)

  • ePA-Infokampagne - Motiv Arztpraxis

    Alle gesetzlich Versicherten haben seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) zu erhalten. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen abgespeichert werden, sodass die Daten über Praxis- und Klinikgrenzen hinweg verfügbar sind.

  • ePA-Infokampagne - Motiv mit älterer Frau und Katze
    ab 15. Januar 2025

    Die ePA für alle

    Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out).

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