Stärkung der Arzneimittelversorgung
12. Oktober 2016. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" beschlossen. Damit wird das hochwertige Versorgungsniveau mit Arzneimitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt.
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit der Standort Deutschland für Forschung und Produktion für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Zeitraum von 2014 bis 2016 einen Dialog geführt.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf greift zum einen wichtige Anregungen aus dem "Pharmadialog" auf und beinhaltet zum anderen weitere Maßnahmen zur Stärkung und Erhaltung des hochwertigen Versorgungsniveaus mit Arzneimitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig tragen die Maßnahmen zur finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung bei.
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG)
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Pressemitteilung vom 12.10.2016: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Hochwertige, innovative und finanzierbare Arzneimittelversorgung auch für die Zukunft sichern" - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung