Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat abschließend das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.
Die wichtigsten Regelungen des HHVG und verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der GKV finden Sie in der Pressemitteilung vom 16.02.2017.
Weitere Informationen
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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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Fragen und Antworten
Was bringt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung für die Versicherten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
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Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert
Durch das HHVG wird eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beseitigt