Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat abschließend das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.
In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.
Die wichtigsten Regelungen des HHVG und verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der GKV finden Sie in der Pressemitteilung vom 16.02.2017.
Weitere Informationen
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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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Fragen und Antworten
Was bringt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung für die Versicherten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
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Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert
Durch das HHVG wird eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beseitigt