Gemeinsam gegen illegalen Handel mit Tabakwaren
Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen
8. Februar 2017. Eine umfassende Überwachung der gesamten Lieferkette für Tabakerzeugnisse soll künftig den illegalen Handel mit Tabakwaren weltweit bekämpfen. Das Bundeskabinett hat die Ratifikation des Tabakschmuggelprotokolls der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen und sich damit zu den Zielen des Protokolls bekannt.
Das Tabakschmuggelprotokoll der WHO setzt verbindliche Standards für die Vertragsstaaten und bildet einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit. Unter anderem ist ein Lizenz- bzw. Kontrollsystem sowie ein weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte vorgesehen. So sollen die illegale Herstellung, Fälschungen und der Schmuggel von Tabakwaren bekämpft werden.
Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht zurück auf Artikel 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO-FCTC) und wurde am 12. November 2013 angenommen. Es tritt in Kraft, wenn es 40 Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens beschlossen, angenommen, genehmigt oder förmlich bestätigt haben oder ihm beigetreten sind. Derzeit fehlt noch die Zustimmung von 16 Ländern.
Rauchen ist größtes vermeidbares Gesundheitsrisiko
In Deutschland und Europa werden viele Regelungen des Protokolls bereits umgesetzt. Ziel deutscher Politik ist aber, diese Regelungen weltweit als Standard zu setzen und so den Anteil der Raucherinnen und Raucher dauerhaft zu senken. Jährlich sterben allein in Deutschland mehr als 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.
Die Bundeszollverwaltung hat 147 Millionen geschmuggelte Zigaretten im Jahr 2013 in Deutschland sichergestellt, 140 Millionen im Jahr 2014 und 75 Millionen im Jahr 2015. Auch die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens sind enorm, Experten gehen von fast 80 Milliarden Euro im Jahr aus.