Innovationsfonds: Motor für bessere Patientenversorgung
23. Januar 2017. Für das Jahr 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz gab vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung.
Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichne sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stelle, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz. Dabei spiele gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Der Innovationsfonds biete eine gute Möglichkeit, Brücken zu bauen und neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg zu erschließen. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.
300 Millionen Euro Fördermittel
Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zu Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben.
Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln.
Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab.