Trinkwasserkommission neu berufen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 17. September 2018 die Mitglieder der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt neu berufen. Die Neuberufung der Fachkommission erfolgt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Kommission hat die Aufgabe, Konzepte zu entwickeln, um eine Weiterverbreitung von durch Trinkwasser übertragbaren Krankheiten zu erkennen und zu verhindern.
Das Bundesministerium für Gesundheit benennt die Mitglieder der Kommission in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und mit den für Trinkwasser zuständigen obersten Landesbehörden. Der neuen Kommission gehören 16 ausgewiesene Sachverständige an. Zur Vorsitzenden wurde Frau Prof. Dr. Christiane Höller vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gewählt. Den stellvertretenden Vorsitz übernahm Frau Uta Rädel vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen
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Internetseite des Umweltbundesamtes
Informationen zur Trinkwasserkommission, den Mitgliedern und Empfehlungen der Kommission
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Übersicht: Trinkwasser
Begriffserklärung zu Grenzwertüberschreitung, fachliche Zuständigkeiten in Deutschland und Inhalte der Trinkwasserverordnung finden Sie unter anderem auf der Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministeriums.