Spahn: „Mehr Menschen durch Organspenden das Leben retten"
Mit einem parteiübergreifenden Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung möchte Jens Spahn gemeinsam mit Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und DIE LINKE dafür sorgen, dass mehr Patienten ein Spenderorgan bekommen. Am 1. April 2019 haben die Abgeordneten ihren Vorschlag in Berlin vorgestellt. Davon unabhängig wird ab sofort ein Gesetz für bessere Abläufe und Strukturen bei der Organspende in den Krankenhäusern sorgen.
Doppelte Widerspruchslösung
Der gemeinsame Vorschlag der Abgeordneten Jens Spahn (CDU), Professor Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Dr. Petra Sitte (LINKE) sieht vor, dass in Zukunft jede und jeder als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch oder einen entsprechend anders lautenden Willen erklärt.
Wichtig für eine gute Entscheidung seien umfassende Information über die Organspende und die neuen Reglungen, betonte Spahn. Im Gesetzentwurf werde deshalb auch besonderer Wert auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gelegt: Neben einer umfassenden Informationskampagne soll jeder Bürger drei Mal ab Inkrafttreten des Gesetzes über die neue Rechtslage informiert werden. Künftig sollen in einem Organ- und Gewebespenden-Register die Erklärungen gegen eine Organspende gespeichert werden. Das schafft größere Rechtssicherheit für Ärzte, die Organe entnehmen wollen.
Da die Diskussion über die Widerspruchslösung eine grundlegende Abwägungsfrage sei, lege das Bundesgesundheitsministerium keinen eigenen Gesetzesentwurf vor, so Spahn. Stattdessen gebe es Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt werde.
Wichtig für eine gute Entscheidung seien umfassende Information über die Organspende und die neuen Reglungen, betonte Spahn. Im Gesetzentwurf werde deshalb auch besonderer Wert auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gelegt: Neben einer umfassenden Informationskampagne soll jeder Bürger drei Mal ab Inkrafttreten des Gesetzes über die neue Rechtslage informiert werden. Künftig sollen in einem Organ- und Gewebespenden-Register die Erklärungen gegen eine Organspende gespeichert werden. Das schafft größere Rechtssicherheit für Ärzte, die Organe entnehmen wollen.
Da die Diskussion über die Widerspruchslösung eine grundlegende Abwägungsfrage sei, lege das Bundesgesundheitsministerium keinen eigenen Gesetzesentwurf vor, so Spahn. Stattdessen gebe es Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt werde.
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
Zeitgleich zur Vorlage des Gruppenantrags zur Widerspruchslösung ist am 1. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen in der Organspende (GZSO) in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Krankenhäuser sollen mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen bekommen. Mehr Informationen über das Gesetz erhalten Sie in unserem Artikel zum GZSO.