Lauterbach: Pflege kann viel mehr als sie darf

2. Fachaustausch zu den Eckpunkten für ein Pflegekompetenzgesetz

20. März 2024

Pflegekräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Kompetenzen erhalten. Dazu hat sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach mit Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. und weiteren Verbänden aus Langzeit- und Krankenpflege getroffen, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Wir werden das Pflegekompetenzgesetz noch vor der Sommerpause vorlegen. Das Gesetz hat sich weiterentwickelt und besteht jetzt aus zwei Teilen: Der erste Teil ist die Verbesserung der Pflegekompetenz. In Deutschland kann die Pflege viel mehr als sie darf. Das ist ein großer Nachteil, den wir beheben wollen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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In Arbeitsgruppen werden die Erfahrungen der Vergangenheit mit Modellprojekten ausgewertet und erörtert – in welchen Bereichen die Kompetenzen von Pflegekräften zum einen in der Langzeit-, zum anderen in der Krankenpflege erweitert werden können.

In dieser Pflegereform werden zudem die Leistungen variabler gemacht und so Pflegebedürftige besser und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt. Außerdem sollen gezielt Wohnformen gefördert werden, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zu den klassischen Pflegeheimen darstellen. Es sollen gemeinschaftliche Wohnformen mit Pflege bis zum Lebensende ermöglicht werden.

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