Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz
Zum 21. November 2018 haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt.
Die Fachkommission hat die wichtige Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Pflegeberufe zu erarbeiten. Grundlage dafür sind die Kompetenzbeschreibungen in der Pflegeberufe-Ausbildungs und Prüfungsverordnung (PflAPrV), die im Oktober 2018 in Kraft getreten ist.
Das Gremium besteht aktuell aus 9 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Ihre Auswahl erfolgte anhand zahlreicher Vorschläge der Länder und der Fachverbände. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt zudem die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege wider.
Die konstituierende Sitzung der Fachkommission fand am 18./19. Dezember 2018 statt. Organisatorische und inhaltliche Unterstützung leistet eine beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte Geschäftsstelle. Die Rahmenpläne der Fachkommission enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen und werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.
Sie sind regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen und anzupassen. Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin a.D. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn a.D. übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.
Das BIBB hat die Rahmenpläne am 1. August 2019 veröffentlicht.
Neben der Erstellung der Rahmenpläne sieht das Pflegeberufegesetz vor, dass die Fachkommission zur Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe auch spezielle Ausbildungsmodule entwickeln kann, die die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung umfassen und die über die Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinausgehen. Entsprechend hat die Fachkommission ein Grundlagenmodul sowie acht Wahlmodule in den Bereichen Diabetes, Wundheilung, Bluthochdruck, Schmerzen, Demenz, Ernährungs- und Ausscheidungsprobleme, Luftröhrenschnitt und Atmungsbeeinträchtigungen entwickelt. Hierbei handelt es sich um Ausbildungsinhalte für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für den Lernort Praxis. Die Modultexte werden ergänzt durch einen übergeordneten Begründungsrahmen, in dem auch Empfehlungen der Fachkommission enthalten sind. Alle Module wurden gemeinsam von BMG und BMFSFJ geprüft und genehmigt.
Das BIBB hat alle „Standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben“ am 26. November 2021 veröffentlicht.
Aktuell befasst sich die Fachkommission mit der gesetzlich vorgesehenen Aktualisierung der Rahmenpläne.
Im November 2023 endete der Einsetzungszeitraum der bisherigen Fachkommission. BMG und BMFSFJ haben insofern die gemeinsame Aufgabe, die Mitglieder der Fachkommission für die darauffolgende Amtszeit zu berufen.
Weitere Informationen
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Pflegeberufegesetz (PflBG)
Mit dem Pflegeberufegesetz wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
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Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um.
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Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Die Fachkommission wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine Geschäftsstelle, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt ist, unterstützt. Die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle üben BMG und BMFSFJ gemeinsam aus.