Bundesrat stimmt neuer Meldepflichtverordnung zum Infektionsschutzgesetz zu
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Gefährliche Erreger wirksam bekämpfen"
Der Bundesrat hat heute (Freitag) der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung zugestimmt. Damit werden die Meldepflichten für Antibiotika-resistente Erreger verschärft und eine neue Meldepflicht für sog. Arboviren, z.B. das Zika-Virus, eingeführt. Die Verordnung soll im Mai 2016 in Kraft treten.
Ärzte und Labore haben künftig zusätzliche Krankheiten und Nachweise von Krankheitserregern an die Gesundheitsämter zu melden. Damit wird das nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehende Meldewesen an die aktuelle epidemische Lage angepasst.
Die neuen Meldepflichten betreffen bestimmte Bakterien, die gegenüber der Antibiotikagruppe der sog. Carbapeneme resistent sind. Labornachweise dieser Erreger sind nach der Verordnung daher nicht nur dann an das Gesundheitsamt zu melden, wenn ein Mensch damit infiziert ist, sondern auch dann, wenn eine bloße Besiedelung des menschlichen Körpers vorliegt. Im Falle einer Meldung ist sicherzustellen, dass in der medizinischen Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.
Um die Bekämpfung resistenter Keime national und international weiter voranzutreiben, hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den "10-Punkte-Plan zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibiotika-Resistenzen" vorgelegt. Darin ist unter anderem festgeschrieben, Krankenhäuser dabei zu unterstützen mehr Hygienefachkräfte einzustellen und fortzubilden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde ein entsprechendes Hygiene-Förderprogramm fortgesetzt und ausgebaut, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und die Fort- und Weiterbildung im Bereich Infektiologie zu fördern. Darüber hinaus wurde durch die Krankenhausreform die Stationspflege gestärkt. Durch das Pflegestellenförderprogramm und einen Pflegezuschlag stehen den Krankenhäusern insgesamt bis zu 830 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, um die Personalausstattung in den Krankenhäusern zu verbessern.
Mit der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung wird zudem der Labornachweis von Arboviren meldepflichtig. Dabei handelt es sich um Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden. Neben dem Chikungunya-Virus, dem Dengue-Virus und dem West-Nil-Virus gehört dazu auch das Zika-Virus. Dieses hat seit Oktober 2015 ausgedehnte Krankheitsausbrüche u.a. in Südamerika hervorgerufen und steht im Verdacht, Schädel- und Hirn-Fehlbildungen bei Neugeborenen zu verursachen. Infektionen mit diesen Erregern kommen in Deutschland bislang nur sehr selten vor, meist als eingeschleppte Fälle bei Reiserückkehrern. Infolge von Klimaveränderungen können sich Mücken, die wie etwa die Tigermücke Arboviren weiterübertragen können, jedoch in zunehmenden Maße auch in Deutschland ansiedeln. Daher wird das Auftreten von Arboviren nun verstärkt überwacht, um durch vorsorgliche Maßnahmen die Entstehung von Infektionsketten unterbinden zu können, etwa durch den Schutz der erkrankten Person vor Mückenstichen oder durch Bekämpfung von Tigermückenpopulationen im Umfeld einer kranken Person.