Europäische Impfwoche 2018 – BM Spahn fordert bessere Zusammenarbeit bei der Masernimpfung
Trotz schärferer Gesetze werden weiter zu wenige Kinder gegen Masern geimpft. Das geht aus den neuen Impfquoten für Schulanfänger hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) anlässlich der Europäischen Impfwoche vorgelegt hat. Danach haben zwar im Jahr 2016 erstmals alle Bundesländer bei der ersten Masernimpfung die Impfquote von 95 Prozent erreicht. Bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung ist die bundesweite Impfquote aber nur geringfügig auf 92,9 Prozent gestiegen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Es ist verantwortungslos, Kinder nicht gegen Masern impfen zu lassen oder eigene Impflücken hinzunehmen. Wir brauchen bundesweit eine Impfquote von 95 Prozent für die 2. Impfung, damit diese ansteckende Virus-Erkrankung ausgerottet wird. Ärzteschaft, Schulen, Kitas, Betriebe, Behörden und natürlich die Eltern müssen noch besser zusammenarbeiten. Niemand muss heute noch an Masern erkranken oder gar sterben.“
Dem Robert Koch-Institut wurden für 2017 insgesamt 929 Masernerkrankungen übermittelt, fast dreimal mehr als die 325 Erkrankungen in 2016. Für die ersten 12 Wochen dieses Jahres wurden dem RKI 92 Krankheitsfälle gemeldet. "Eine Infektion mit Masernviren ist keineswegs harmlos. Etwa ein Viertel der gemeldeten Fälle muss im Krankenhaus behandelt werden. Wir sehen im Durchschnitt drei bis sieben Todesfälle im Jahr aufgrund von Masern oder der Masernfolgeerkrankung SSPE“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts.
Oft wird auch zu spät geimpft, wie die interaktive Online-Karte VacMap der KV-Impfsurveillance am Robert Koch-Institut veranschaulicht (www.vacmap.de). Bei VacMap können Masern-Impfquoten unter anderem für das Alter von 15 und 24 Monaten abgerufen werden. Das sind die Altersgruppen, in denen ein Kind die erste bzw. zweite Impfung erhalten haben sollte. 24 Monate alte Kinder des Geburtsjahrgangs 2014 waren nur zu 73,9 Prozent zweimal geimpft, nur geringfügig mehr als der Jahrgang 2013. Die Quoten für die zeitgerechte Impfung sind auch für alle Stadt- und Landkreise verfügbar. Seit kurzem können bei VacMap zusätzlich Impfquoten der Säuglingsimpfung gegen Rotaviren abgerufen werden.
Häufig, aber noch nicht oft genug, werden Impfungen bis zum Schulanfang nachgeholt. Neben den Masern-Impfquoten sind bei Schulanfängern auch die Impfquoten für Windpocken und Meningokokken leicht gestiegen. Alle anderen Impfquoten, etwa für Diphtherie und Tetanus, sind dagegen geringfügig gesunken.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erläutert: "Trotz bestehender Impflücken in der Bevölkerung hat sich die Einstellung zum Impfen erkennbar gebessert. Lediglich fünf Prozent der befragten 16- bis 85-Jährigen haben eine (eher) ablehnende Haltung, wie die Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen. Wir sind grundsätzlich auf einem guten Weg, allerdings ist eine konsequente und zielgerichtete Impfaufklärung weiterhin notwendig. Denn wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Gemeinschaft.“
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet umfassende Informationen rund um den Masern-Impfschutz an und ruft regelmäßig zum Impfcheck auf. Anlässlich der Europäischen Impfwoche stellt sie ein neues Erklärvideo mit Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen auf der Internetseite www.impfen-info.de/mediathek/filme zum Download zur Verfügung. Das Video basiert auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Das Robert Koch-Institut informiert zur diesjährigen Impfwoche auch mit einer Poster-Ausstellung über Impfungen. Die Ausstellung wird vom 23. April bis 6. Mai 2018 im Foyer des Hauptsitzes am Nordufer in Berlin-Wedding gezeigt. So können neben Gästen und Mitarbeitern des Instituts auch die Besucher des neuen RKI-Museums die Poster-Ausstellung besuchen. Am 23. April 2018 wird die Ausstellung um 17.00 Uhr mit dem Vortrag "Impfen oder nicht impfen? Ein psychologischer Blick auf eine globale Herausforderung“ eröffnet. Referentin ist Cornelia Betsch von der Universität Erfurt. Die Eröffnungsveranstaltung kann von allen Interessierten besucht werden.
Die seit Mitte 2015 geltenden Regelungen zur Verbesserung des Impfschutzes sehen beispielsweise vor, dass alle Gesundheits-Routineuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche können vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Kitas müssen Familien, die die Impfberatung verweigern, dem Gesundheitsamt melden. Diese können in hartnäckigen Fällen auch Bußgelder verhängen.