Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir machen die Hebammenausbildung moderner und attraktiver“

Bundestag entscheidet über Reform der Hebammenausbildung

26. September 2019

Hebammen werden in Deutschland künftig in einem dualen Studium ausgebildet. Der Deutschen Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über das „Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz, HebRefG)“.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir machen die Hebammenausbildung moderner und attraktiver. Mit der neuen Ausbildung werden sich mehr junge Menschen für diesen schönen Beruf begeistern. Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben. Sie leisten damit eine unverzichtbare Arbeit. Künftig werden sie in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet - Praxis und Theorie werden dabei gleichermaßen vermittelt.“

Das duale Studium verbindet ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung. Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich fristgemäß die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Wesentliche Inhalte des Hebammenreformgesetzes:

  • Das duale Hebammenstudium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester.

  • Es schließt mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.

  • Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich (z. B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem „Geburtshaus“) statt.

Die Mindestgesamtstudienzeit beträgt 4.600 Stunden. Davon entfallen jeweils mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Teil und auf die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen.

  • Die Studierenden erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung.

  • Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.

Zudem regelt der Gesetzentwurf, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie den pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.

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