Lauterbach: „Wir schützen insbesondere die kleinen Krankenhäuser auf dem Land.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht im Bundesrat zum Krankenhaustransparenzgesetz.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: 

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst noch einmal zurück: Wofür machen wir dieses große Krankenhausgesetz? Wofür machen wir das Transparenzgesetz? Wir haben drei Probleme: Die deutschen Krankenhäuser sind massiv überbürokratisiert, ökonomische Aspekte dominieren oft den klinischen Alltag, und wir haben Qualitätsdefizite. Auch Qualitätsdefizite sind bedeutsam. Wir müssen davon ausgehen, dass ungefähr ein Drittel der Krebspatientinnen und Krebspatienten in Deutschland nicht in Kliniken behandelt werden, wo sie optimale Behandlungsergebnisse zu erwarten hätten – und das nicht, weil wir zu wenig Kapazitäten in den Kliniken hätten, die spezialisiert sind, sondern weil diese Patientinnen und Patienten dort nicht ankommen und stattdessen dort versorgt werden, zum Teil auch aus ökonomischen Gründen, wo die Versorgung besser sein könnte.

Wir haben große Schwierigkeiten, ein unkontrolliertes Krankenhaussterben abzuwenden. Als wir vor zwei Jahren mit der Reform begonnen haben, habe ich gesagt: Wenn wir diese Reform nicht machen, werden wir ein unkontrolliertes Krankenhaussterben sehen. – Das hat jetzt begonnen.

Haben wir mit dieser Reform bisher Zeit verloren? Das haben wir nicht. Wir haben im Sommer 2023 Eckpunkte beschlossen. Nur Bayern hat dagegengestimmt. Diese Eckpunkte haben wir in den folgenden acht Monaten umgesetzt in einen Referentenentwurf, in dem wir alle Bedenken, alle Vorschläge, alle konstruktive Kritik der Länder aufgegriffen hatten. Parallel haben wir das Krankenhaustransparenzgesetz gemacht, das wir heute verabschieden wollen, und wir werden am 24. April mit dem großen Krankenhausgesetz im Kabinett sein. Am 17. April werden wir eine große Länderanhörung haben auf Ministerebene, am 11. April ein Spitzentreffen mit den Verbänden. Die Kommunen kommen ebenfalls am 11. April. Am 12. April haben wir erneut ein Treffen mit Praktikern. Parallel wird an dem Grouper für das Krankenhausgesetz gearbeitet auf der Grundlage der hervorragenden Vorarbeit aus Nordrhein-Westfalen, sodass wir im September den Grouper schon fertig haben werden. Somit wird das Gesetz im Herbst beschlossen werden und wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können. Wir haben daher im Jahr 2025 die ersten Länder, die Ende 2025 die Leistungsgruppen zuordnen können, 2026 die anderen Länder. 2027 kommt die Konvergenzphase, 2028 das zweite Jahr der Konvergenzphase, 2029 der Vollausgleich. Somit sind wir genau in dem Plan, den wir uns in den Eckpunkten gemeinsam gegeben haben. Wir haben keine Minute Zeit verloren, und wir werden dieses Gesetz gemeinsam abschließen.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz ein Gesetz ist, das die kleineren, ländlichen Krankenhäuser erhalten soll und auch erhalten wird. Durch die Vorhaltepauschalen von 60 Prozent der Kosten, die vorab fließen, auch unabhängig von der Leistungsmenge, bekommen diese Krankenhäuser, die oft in Regionen liegen, die durch Wegzug, durch geringere Bevölkerungsdichte geprägt sind, eine Existenzgrundlage – auch durch Spezialisierung.

Wir werden den Orientierungswert auszahlen – dazu komme ich gleich noch –, und die Krankenhäuser können in eine neue Struktur überführt werden, Level-1i-Kliniken, wo sie auf der Grundlage von tagesgleichen Pflegesätzen unbürokratisch eine gute Grundlage haben für eine Basisversorgung auf dem Land. Wir sind den Ländern entgegengekommen und haben gesagt: Wenn die kleineren Häuser auf dem Land, die für die Sicherstellung der Versorgung notwendig sind, die hohen Qualitätskriterien nicht erfüllen können, setzen wir diese Qualitätskriterien aus.

Wir haben darüber hinaus mittlerweile alle Zusagen aus der Protokollerklärung im Referentenentwurf umgesetzt, die da wären: Wir schützen insbesondere die kleinen Häuser auf dem Land. Wir werden 2024 die Tariferhöhungen, die stattgefunden haben, voll umsetzen und rückwirkend erstatten. 2025 soll der Landesbasisfallwert den kompletten Orientierungswert umsetzen. Das sind übrigens, Herr Hoff, keine alten Zusagen. Vielmehr ist das in der Protokollerklärung zum ersten Mal zugesagt worden und im Referentenentwurf bereits umgesetzt. Das sind keine Wiederholungen. Darüber hinaus haben wir einen Transformationsfonds aufgesetzt von insgesamt 50 Milliarden Euro mit einer Überbrückung, sodass im Jahr 2025 bereits 2,5 Milliarden Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds fließen können. Somit werden die Mittel nahtlos bezahlt.

Erlauben Sie mir noch einen letzten Satz! Ich höre immer wieder, dass das die falsche Reihenfolge wäre; zuerst müssten die Gelder fließen. Die Gelder müssen fließen, damit wir die Krankenhäuser retten können; das ist unbenommen. Aber dass hier immer wieder gesagt wird – Herr Hoff hat es gesagt, Herr Lucha hat es gesagt, Frau Gerlach hat es angedeutet –, erst müssten die Mittel fließen, bevor für die Patientinnen und Patienten Transparenz hergestellt wird, ist aus meiner Sicht ethisch nicht richtig, nicht haltbar. Ich kann dem Krebspatienten, der in diesem Jahr seine schwere Erkrankung bekommt und wo die ganze Familie hofft, dass wir eine gute Versorgung haben, nicht sagen: Ich darf euch jetzt nicht sagen, wer die beste Behandlung anbietet. Wir müssen erst warten, bis die Mittel geflossen sind. Vielleicht in zwei oder drei Jahren! – Das kann nicht die Botschaft an die Patientinnen und Patienten sein. Daher ist es ganz richtig, dass wir dieses Transparenzgesetz beschließen.

Ich bedanke mich für die hervorragende sachliche Erörterung, Diskussion im Vermittlungsausschuss, im Verfahren und bitte Sie um Zustimmung. – Ich danke Ihnen.

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