Alterungsrückstellung
Privatversicherte bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen die typischerweise höheren Kosten im Alter "geglättet" werden: Privatversicherte zahlen dadurch über die Jahre hinweg gleichmäßigere Beiträge, anstatt dass die Beiträge mit dem Alter stark ansteigen.
Bis 2008 konnten Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Faktisch führte dies in der Vergangenheit dazu, dass ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht stattfand.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen für ab 1. Januar 2009 neu abgeschlossene Verträge eingeführt:
Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Basistarif als auch für den Wechsel in andere Tarife des Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz. Beim Wechsel innerhalb des Unternehmens wird die Alterungsrückstellung in voller Höhe übertragen.
Ein Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung ist möglich. Auch der Wechsel in einen anderen Tarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen ist seither unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich; allerdings besteht dann kein Kontrahierungszwang für das Versicherungsunternehmen. Das alte Unternehmen ist zur Mitgabe der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs verpflichtet, auch wenn der Versicherte in einen sonstigen Tarif wechselt.
Personen mit einem vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Vertrag haben das Recht, in den Basistarif desselben Unternehmens zu wechseln, wenn sie ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder aber finanziell hilfebedürftig sind. Sie können die Alterungsrückstellung in voller Höhe in den neuen Vertrag übertragen.
Weitere Informationen
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Private Krankenversicherung
Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten.
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Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Die Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind.
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Standardtarif in der privaten Krankenversicherung
Der Standardtarif richtet sich an Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 01.01.2009 geschlossen haben und sich ihren ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht mehr leisten können.