Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen.

Welche Ärzte bzw. Zahnärzte eine ambulante ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung zu den Bedingungen des Standardtarifes durchführen, kann direkt bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung erfragt werden. Diese stellen die ärztliche Versorgung der im Standardtarif Versicherten mit den in diesem Tarif versicherten ärztlichen Leistungen sicher.

Der Standardtarif kommt nur für Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen in Frage. Privat Versicherte mit seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.

Stand: 10. September 2024

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