Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Neben dem Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Monat, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie gemeinsam eine Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten beauftragen, kann eine Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Frage kommen. Sie beträgt bis zu 2.500 Euro je pflegebedürftiger Person, maximal 10.000 Euro insgesamt je Wohngruppe, und ist für die Gründung von ambulant betreuten Pflege-Wohngruppen gedacht.

Stand: 17. September 2024

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