E-Health
Unter E-Health werden Anwendungen zusammengefasst, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten nutzen, die moderne, digitale Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten.
Digitalisierungsstrategie
Das Bundesministerium für Gesundheit hat gemeinsam mit zahlreichen Akteuren eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege erarbeitet.
Die einrichtungs- und sektorenübergreifende Kommunikation und Verfügbarkeit medizinischer Daten ist für eine effiziente, qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung essenziell. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, die Notfalldaten, der Medikationsplan oder elektronisch dokumentierte Hinweise auf das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung zur Organspende sowie zu deren Aufbewahrungsort gewährleisten diesen Austausch. Auch die Telemedizin ist fester Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung. Zugleich umfasst der Begriff E-Health den Einsatz etwa von Gesundheitsapps (digitale Gesundheitsanwendungen), die bei der Behandlung von Krankheiten und dem Ausgleich von Behinderungen oder auch in der Prävention zum Einsatz kommen können.
Die Telematikinfrastruktur (TI)
Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems ist eine verlässliche, sichere und umfassende digitale Infrastruktur, die Telematikinfrastruktur (TI). Die Gesellschaft für Telematik (gematik) steuert diese und sorgt für ihren kontinuierlichen Ausbau. Die TI vernetzt schrittweise alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet einen sicheren Austausch von Informationen über die Sektoren hinweg, unabhängig von den Systemen der Leistungserbringer. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen sind flächendeckend an die TI angeschlossen. Der flächendeckende Anschluss weiterer Leistungserbringergruppen, wie beispielsweise der Pflege, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder auch Hebammen, erfolgt in weiteren Umsetzungsstufen. Leistungserbringer, die sich freiwillig an die TI anschließen möchten, können dies tun und von den Vorteilen der digitalen Vernetzung profitieren.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihre Anwendungen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient beim Arzt- und Zahnarztbesuch als Versicherungsnachweis. Für alle Versicherten verpflichtend enthält die eGK die Verwaltungsdaten der Versicherten, die sogenannten Versichertenstammdaten. Dies sind zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner).
Zur Vermeidung von Missbrauch befindet sich auf der Vorderseite der eGK ein Lichtbild. Ein modernes Versichertenstammdatenmanagement ermöglicht es, dass beim ersten Arztbesuch im Quartal die auf der Karte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten abgeglichen und wenn nötig aktualisiert werden können.
Versicherte haben die Möglichkeit, freiwillig ihre Notfalldaten, einen Medikationsplan und Informationen zum Vorliegen und Aufbewahrungsort einer schriftlichen Erklärung zur Organ- und Gewebespende elektronisch auf der eGK zu dokumentieren. Mittels der eGK kann zudem auch auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugegriffen werden, welche die Krankenkassen ihren Versicherten, die dem nicht widersprochen haben, künftig automatisch zur Verfügung stellen müssen.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 15. Januar 2025 wird gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte automatisch zur Verfügung gestellt (ePA für alle), sofern sie nach vorheriger Information nicht widersprechen.
Mit der Einführung der „ePA für alle“ sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen sowie Arztbriefe, die ihnen im Rahmen der aktuellen Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten vorliegen, in der ePA zu speichern. Auch der Entlassbrief im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ist in der ePA für alle zu speichern. Damit wird von Anfang an der größtmögliche Versorgungsnutzen erreicht.
Des Weiteren haben Ärztinnen und Ärzte auf Verlangen ihrer Patientinnen und Patienten auch weitere Daten aus der aktuellen Behandlung, zum Beispiel eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder auch Abschriften aus der lokalen arztgeführten Behandlungsakte elektronisch in der ePA für alle zu speichern. Auch weitere Berufsgruppen wie Pflegepersonal, Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können perspektivisch Informationen in der elektronischen Patientenakte speichern, insbesondere zu durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen. Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten auch selbst eigene Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern, wie zum Beispiel ein Tagebuch über Blutzucker- oder Blutdruckmessungen.
Die ePA für alle enthält von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht. Mit der elektronischen Medikationsliste können Ärztinnen und Ärzte so besser nachvollziehen, welche Arzneimittel eingenommen werden; das erhöht die Patientensicherheit. Gemeinsam mit dem elektronischen Medikationsplan und den arzneimitteltherapierelevanten Daten der Versicherten bildet die elektronische Medikationsliste die Grundlage für den ersten nutzbringenden Anwendungsfall der ePA für alle, den sogenannten digital gestützten Medikationsprozess. Weitere nutzbringende Anwendungsfälle – wie eine elektronische Patientenkurzakte und Laborbefunde – werden sukzessive folgen.
Mit einem Smartphone, Tablet oder über einen Desktop-PC in Verbindung mit einem Kartenlesegerät können gesetzlich Versicherte jederzeit komfortabel auf ihre ePA zugreifen und sind damit über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert. Sie entscheiden selbst, welche medizinischen Anwendungen sie nutzen möchten und wer auf Ihre Daten zugreifen darf. Sie können der Nutzung der ePA sowie weiteren Anwendungen – wie dem elektronischen Medikationsprozess – jederzeit widersprechen. Gleiches gilt für die durch die Ärztinnen und Ärzte einzustellenden Daten. Zudem können sie unter Nutzung Ihres Tablets oder Smartphones den Zugriff auf Ihre ePA jederzeit beschränken. Die Zugriffe werden protokolliert, sodass immer erkennbar ist, wer auf die Daten zugegriffen hat.
Auch wird es ermöglicht, Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die ePA einzustellen. Hierdurch können Ärztinnen und Ärzten zusätzliche behandlungsrelevante Informationen zur Verfügung gestellt werden, die die Therapieentscheidung weiter unterstützen.
Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Neben der elektronischen Patientenakte (ePA) ist das E-Rezept eine weitere wichtige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 Pflichtanwendung für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung und ersetzt das Papierrezept in seiner bisherigen Form. Es ist also elektronisch lesbar. Ein E-Rezept kann sowohl im Anschluss an eine Behandlung in der Praxis als auch aus der Ferne ausgestellt und sowohl in einer Apotheke vor Ort als auch in einer Online-Apotheke eingelöst werden. Um parallel zur Einführung elektronischer Verordnungen von Arzneimitteln auch Arzneimittelempfehlungen in Form des „Grünen Rezepts“ elektronisch ausstellen zu können, wurde die Selbstverwaltung beauftragt, ein entsprechendes elektronisches Muster festzulegen.
Das E-Rezept wird schrittweise um weitere Verordnungstypen erweitert, wie beispielsweise von Betäubungsmitteln, von Heil- und Hilfsmitteln, von ambulanter Krankenpflege oder auch von Soziotherapien in elektronischer Form. Auch Verordnungen von Verbandmitteln, von Harn- und Blutteststreifen, von Medizinprodukten und von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung, die derzeit noch mit dem Papierrezept verordnet werden, sollen künftig medienbruchfrei elektronisch ausgestellt und eingelöst werden können.
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG)
Eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose elektronische Kommunikation bzw. den Austausch von Informationen im Gesundheitswesen ist, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen, also interoperabel sind. Hierfür ist es erforderlich, dass einheitliche Standards entwickelt und umgesetzt werden.
Um Interoperabilität im Gesundheitswesen zu fördern und auszubauen wurde bereits 2021 bei der gematik die Koordinierungsstelle für Interoperabilität eingerichtet, welche im Jahr 2024 zu einem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) weiterentwickelt wurde. Damit einher gehen weitere Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse. So umfassen die Aufgaben des Kompetenzzentrums zwar weiter auch die Koordinierung aber auch die Priorisierung von Standardisierungsbedarfen, als auch die Entwicklung, Beauftragung und Festlegung von Standards, Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten sowie die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahren.
Unterstützt wird das Kompetenzzentrum dabei weiterhin durch ein Expertengremium (Interop-Council) sowie dem interdisziplinären Expertenkreis. Dabei verfolgt das KIG weiterhin einen transparenten und offenen Community-basierten Ansatz. Über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums, des Expertengremiums und der Interoperabilität-Arbeitskreise berichtet und informiert die Wissensplattform Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin (INA) und die Lernplattform L(earning)-INA.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)
Ein wichtiger Meilenstein bei der digitalen Betreuung von Patientinnen und Patienten konnte mit der Einführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) erreicht werden. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde diese „App auf Rezept“ eingeführt. DiGAs sind Medizinprodukte der Klasse I oder IIa, deren medizinische Zwecke im Wesentlichen durch eine digitale Hauptfunktion erreicht werden. Diese mobilen Apps oder Online-Anwendungen können beispielsweise das Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen unterstützen, physiotherapeutische Übungen anleiten, Therapien im Bereich der psychischen Erkrankungen anbieten, die Gesundheitskompetenz stärken oder zu einer besseren Koordination von Behandlungsabläufen beitragen. Mit dem im März 2024 in Kraft getretenen Digital-Gesetz können DiGA nun auch digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb umfassen. Damit werden die Behandlungsmöglichkeiten mit DiGA etwa im Rahmen eines telemedizinischen Monitorings weiter gestärkt.
Voraussetzung für eine Verordnung ist die vorherige Prüfung der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit sowie das Vorliegen des Nachweises positiver Versorgungseffekte. Bei erfolgreicher Prüfung wird die DiGA in einem zentralen Verzeichnis aufgenommen. In diesem werden alle Informationen zu den Anwendungen transparent für die Nutzer dargestellt.
DiGAs eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. Sie sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patientinnen und Patienten. Zukünftig werden Versicherte die Möglichkeit haben, Daten aus den DiGAs komfortabel in ihre ePA einzustellen.
Analog zu den DiGAs wurde durch das am 9. Juni 2021 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVMPG) die gesetzliche Grundlage für Digitale Anwendungen auch im Bereich der Pflege (DiPAs) geschaffen. Sie können für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und Pflegekräfte wichtige Helfer sein und von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den Gesundheitszustand durch verschiedene Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z. B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus, Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen). Auch die DiPAs unterliegen der Prüfung und Listung durch das BfArM.
Weitere Informationen
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E-Health – Digitalisierung im Gesundheitswesen
Für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung ist das Vorantreiben der Digitalisierung die zentrale Voraussetzung.
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Digitale Gesundheitsanwendungen
Ein wichtiger Meilenstein bei der digitalen, unterstützenden Betreuung und Behandlung von Patientinnen und Patienten konnte mit der Einführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) erreicht werden.
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Elektronische Patientenakte
Durch die bessere Verfügbarkeit unserer Daten können wir unsere persönliche medizinische Behandlung in Zukunft noch besser unterstützen.