Gemeinsamer Wissenschaftlicher Beirat
Ursprung
Die Errichtung des Gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirats für die Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (GWB) beruht auf einer Entschließung, die der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetzes (GNG) am 28. April 1994 gefasst hat. Sie sieht vor, einen institutsübergreifenden Wissenschaftlichen Beirat zur Unterstützung der Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung zwischen allen Einrichtungen des Geschäftsbereichs und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einzurichten.
Aufgaben
Der GWB berät das BMG in allen Wissenschafts- und Forschungsfragen und unterstützt bei der Zusammenarbeit der Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMG.
Zum Geschäftsbereich des BMG gehören:
Mitglieder des GWB sind die Vorsitzenden der wissenschaftlichen Beiräte und Leitungen der jeweiligen Einrichtungen. Ständige Gäste sind die stellvertretenden Vorsitzenden der wissenschaftlichen Beiräte der jeweiligen Einrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertreter des BMG und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Mitglieder/Institutsleitungen
Dr. Johannes Nießen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Errichtungsbeauftragter des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Prof. Dr. Stefan Vieths (komm.)
Paul-Ehrlich-Institut
Prof. Dr. med. Karl Broich
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Lars Schaade
Robert Koch-Institut
Mitglieder/Vorsitzende der Wissenschaftlichen Beiräte
Prof. Dr. Sabine Walper
Deutsches Jugendinstitut
(Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats bei der BZgA)
Prof. Dr. med. Sebastian Suerbaum
Medizinische Fakultät, Max von Pettenkofer-Institut
Ludwig-Maximilian-Universität München
(Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats am RKI)