Kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige

Das neue Pflegestärkungsgesetz I weitet den Kreis der Leistungsberechtigten insbesondere auf Personen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aus, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen bzw. Gutachter Krankheiten oder Behinderungen festgestellt haben, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Alltagskompetenz geführt haben. Für die Bewertung sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);

  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;

  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;

  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;

  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;

  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;

  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;

  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;

  9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus;

  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;

  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;

  13. 13. zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hil osig- keit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen festgestellt werden.

Stand: 24. Oktober 2016

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