Masern

Masern-Erkrankungen in Deutschland

In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind (Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bürger eine Immunität gegen Masern durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung haben). Bisher wurde nur bei Schulanfängern in einzelnen Bundesländern eine Impfquote von 95 Prozent für beide Impfungen erreicht.

Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) beträgt acht bis 14 Tage. Die Ansteckungszeit beginnt drei bis fünf Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome und hält bis vier Tage nach dem ersten Auftreten der Symptome an.

Risiko, an Komplikationen oder Spätfolgen zu erkranken

Das Risiko, dass eine Masern-Infektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt, ist bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kann es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und Gehirnentzündungen, kommen. Als Spätfolge kann außerdem die sogenannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung.

Impflücken im Kindesalter schließen

Von der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Empfehlungen zu Impfungen in Deutschland herausgibt, wird eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von elf bis 14 Monaten empfohlen. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen, frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung.

Masernimpfungen erfolgen jedoch häufig zu spät, insbesondere die zweite Masernimpfung wird vielfach nicht im empfohlenen Zeitintervall verabreicht. Die bundesweite Impfquote für die von der STIKO empfohlene zweite Masernschutzimpfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten steigt, lag für den Geburtsjahrgang 2018 aber weiterhin nur bei 75,6 Prozent (Stand 9. Dezember 2021). Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind aber mindestens 95 Prozent nötig. Dies bedeutet für Personen ohne Immunschutz ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Mit der Einführung einer Masernimpfpflicht zum 1. März 2020 soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind. In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sollen vor allem Personen geschützt werden, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Große Impflücken auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Impflücken zeigen sich gegenwärtig auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Alle impfenden Ärztinnen und Ärzte sollten daher jede Gelegenheit zur Überprüfung des Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten nutzen, um vorhandene Impflücken zu schließen.

Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern – für alle, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.

Bei der Impflückenschließung im Erwachsenenalter spielen außerdem die Betriebsärztinnen und -ärzte eine wichtige Rolle. Um die Impfquoten zu erhöhen, ergreift auch das Bundesministerium für Gesundheit zahlreiche Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) "Deutschland sucht den Impfpass" und die Aufklärungsinformationen über die MMR-Impfungen des Robert Koch-Instituts (RKI) in verschiedenen Sprachen.

Das Masernschutzgesetz regelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal einen Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Maserneliminierung als Ziel in der Völkergemeinschaft

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt an, die Masern (und auch die Röteln) zu eliminieren. Neben Deutschland unterstützen 52 Mitgliedstaaten der WHO-Region Europa das Ziel der Masern- und Rötelnelimination. Um Infektionsketten schnell unterbrechen zu können, gilt eine Immunität von mehr als 95 Prozent in der Bevölkerung als Voraussetzung. Daher ist es wichtig, empfohlene Impfungen zeitgerecht durchzuführen.

Auch wenn die Masernelimination in Deutschland bisher nicht geglückt ist, wirkt das Bundesministerium für Gesundheit mit allen beteiligten Personengruppen und Institutionen darauf hin, dass in Deutschland niemand mehr an Masern erkranken muss.

Stand: 13. Oktober 2022

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