Masern
Masern-Erkrankungen in Deutschland
Die Anzahl an Masernerkrankungen ist in Deutschland seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 aufgrund von Impfungen rückläufig, trotzdem kommt es in Deutschland immer noch zu Masernausbrüchen. Nach einem starken Rückgang der Masernerkrankungen in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, nehmen die Masernausbrüche in Deutschland seit dem Jahr 2023 wieder zu. Die gemeldeten Masernerkrankungen nähern sich den Fallzahlen der Jahre vor der Pandemie wieder an.
Eine Verbreitung der Masern kann verhindert werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind., Bisher wurde diese Impfquote für die zweite Masernimpfung nur in einzelnen Bundesländern bei Kindern zum Schuleintritt erreicht – und damit deutlich später als von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen und können zu langwierigen Krankheitsverläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen . Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) beträgt sieben bis selten 21 Tage. Die Ansteckungszeit beginnt drei bis fünf Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome und hält bis vier Tage nach dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags an.
Risiko, an Komplikationen oder Spätfolgen zu erkranken
Das Risiko für schwere Krankheitsverläufe ist bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht. Masern können zu Komplikationen führen. Dazu gehören zum Beispiel Mittelohr- und Lungenentzündungen. In einem von 1.000 Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis), die für ca. 10 – 20 Prozent tödlich verläuft und für weitere 20-30 Prozent mit bleibenden Schäden des zentralen Nervensystems einhergeht.
Eine sehr seltene, aber immer tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Sie wird bei vier bis elf von 100.000 Masernerkrankungen beobachtet und tritt durchschnittlich etwa sieben Jahre nach einer Maserninfektion auf. Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, an einer SSPE zu erkranken.
Masern schwächen zudem langanhaltend für mindestens ein Jahr das Immunsystem. Hierdurch steigt das Risiko für andere Infektionen.
Impflücken im Kindesalter schließen
Von der STIKO wird eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von elf Monaten empfohlen. Die zweite Impfung sollte im Alter von 15 Monaten erfolgen. Zwischen den beiden Impfungen muss ein Abstand von mindestens vier Wochen liegen.
In Deutschland erfolgen die Impfungen gegen Masernbei Kindern jedoch häufig später als empfohlen - insbesondere die zweite Masernimpfung wird oft erst später wahrgenommen. Nach aktuellen der Daten der KV-Impfsurveillance, bei der das Robert Koch-Institut (RKI) die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auswertet, betrug im Jahr 2023 die Impfquote für die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) bei Kindern im Alter von 15 Monaten 87 Prozent. Die Impfquote für die zweite MMR-Impfung lag im Jahr 2023 bei Kindern im Alter von 24 Monaten mit 77 Prozent noch deutlich unter der Impfquote für die erste MMR-Impfung. Zwar wird die zweite MMR-Impfung häufig bis zum Schuleintritt nachgeholt. Dennoch haben zum Ende des zweiten Lebensjahres 23 Prozent der Kinder noch keinen kompletten Impfschutz gegen Masern. Dies bedeutet für Personen ohne Immunschutz ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.
Mit dem Masernschutzgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sollen Schul- und Kindergartenkinder sowie Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen tätig sind, wirksam vor Masern geschützt werden,.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Große Impflücken auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Impflücken zeigen sich auch bei Jugendlichen und Erwachsenen. Alle impfenden Ärztinnen und Ärzte sollten daher jede Gelegenheit zur Überprüfung des Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten nutzen, um vorhandene Impflücken zu schließen.
Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene ohne bzw. mit unvollständigem Impfschutz sollten fehlende Impfungen gegen Masern zeitnah nachholen.
Das Masernschutzgesetz regelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal einen Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Gemeinsames Ziel: Elimination der Masern
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt an, die Masern (und auch die Röteln) zu eliminieren. Neben Deutschland unterstützen in der WHO-Region Europa 52 Mitgliedsstaaten das Ziel der Masern- und Rötelnelimination. Um Infektionsketten schnell unterbrechen zu können, gilt eine Immunität von mehr als 95 Prozent in der Bevölkerung als Voraussetzung. Daher ist es wichtig, empfohlene Impfungen zeitgerecht durchzuführen.
Im Jahr 2020 erhielt Deutschland den Status der Elimination für Röteln von der WHO. Die WHO versteht unter Elimination eine Unterbrechung einer sogenannten endemischen Transmission über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Eine endemische Transmission bezeichnet das Auftreten von andauernden Infektionsketten (Übertragungen) der Masern oder Röteln in Deutschland über einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger.
Auch wenn dies für die Masern in Deutschland bisher nicht erreicht ist, wirkt das Bundesministerium für Gesundheit mit allen beteiligten Personengruppen und Institutionen darauf hin, die Masern in Deutschland zu eliminieren.
Weitere Informationen
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Informationen zu Masern (bmg.bund.de)
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Vor allem bei Säuglingen und älteren Erkrankten können schwere Komplikationen auftreten. Die Impfung schützt wirksam.
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Fragen und Antworten zum Thema Masern
Rund um das Thema Masern gibt es viele Falschinformationen und unzählige Mythen. Antworten zu den häufigsten Falschinformationen finden Sie hier.
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www.masernschutz.de
Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Masernschutzgesetz auf der gemeinsamen Internetseite von BMG, PEI, RKI und BIÖG
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Impfungen
Themenseite zu Schutzimpfungen, Präventionsgesetz, Maßnahmen und Institutionen
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Schutzimpfungen
Artikel mit einer Übersicht aller empfohlenen Schutzimpfungen
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Impfcheck
Angebot zur Überprüfung des eigenen Impfschutzes auf der Seite des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG): impfen-info.de
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Masern-Impfung bei Erwachsenen
Statistiken zu gemeldeten Masernfällen sowie Wissenswertes zum Krankheitsbild und zur Impfung auf der Seite des BIÖG: impfen-info.de
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RKI-Ratgeber
Online-Ratgeber für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Masern auf der Seite des Robert Koch-Instituts