Telemedizin

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung z.B. Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinische Notfalldienste anzubieten. Insbesondere im ländlichen Raum ist Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung z.B. Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinische Notfalldienste anzubieten. Insbesondere im ländlichen Raum ist Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.

Die Videosprechstunde als telemedizinische Leistung wird seit 2017 regelhaft vergütet. Sie hat insbesondere während der Corona-Pandemie eine erhebliche Bedeutung erlangt. Die Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunde wurden in den vergangenen Jahren, auch losgelöst von der Pandemie, erheblich erweitert.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde die regelhafte Vergütung auch von sektorenübergreifenden Telekonsilien vorgesehen. Seit Oktober 2020 können Telekonsile in weitem Umfang über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurde zudem die Voraussetzung geschaffen, dass Telekonsilien im stationären Bereich besser vergütet werden.

Auch der positive Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat einen Beitrag dazu geleistet, dass neue telemedizinische Behandlungsformen in die Regelversorgung überführt werden.

So können bspw. seit April 2022 nun auch Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Notdienst) per Videosprechstunde erbracht und regelhaft vergütet werden.

Telemedizin ist ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Versorgung. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Innovationsfonds immer wieder neue Einsatzgebiete der Telemedizin etwa im Rettungswesen oder bei Versorgungsmodellen im ländlichen Raum erschlossen. Auch im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege spielt der Bereich Telemedizin eine wichtige Rolle.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wurde die bisher gesetzlich geltende Begrenzung zur Erbringung der Videosprechstunden aufgehoben und damit flexibilisiert, um Videosprechstunden in einem größeren Umfang zu ermöglichen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen der Videosprechstunde auch außerhalb der Praxisräume anbieten können („Homeoffice“). Zudem wurde der gesetzliche Rahmen für die assistierte Telemedizin in Apotheken geschaffen.

Stand: 3. Mai 2024

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