Vertragsärzte und Vertragszahnärzte

Vertrags(zahn)ärztinnen und Vertrags(zahn)ärzte (früher als „Kassenärzte“ bezeichnet) sind Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen (vertragsärztlichen) Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sind. Die Zulassung ist an Voraussetzungen gebunden wie zum Beispiel die Approbation, eine Eintragung in das Zahn- bzw. Arztregister sowie eine Verpflichtung auf die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Der Zulassungsausschuss für Ärzte bzw. Zahnärzte, welcher bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen seine Geschäfte führt, entscheidet über entsprechende Anträge auf Zulassung. Sie ist jeweils an einen bestimmten Vertragsarztsitz (Praxisstandort) gebunden.

Stand: 26. Februar 2024

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