Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV)
Damit Ärztinnen und Ärzte eine wissenschaftlich belastbare therapeutische Entscheidung treffen können, brauchen sie gute und neutrale Informationen als Grundlage. Darum verbessern wir das Informationsangebot für Ärztinnen und Ärzte über die Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln.
Chronik
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Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
Inkrafttreten: 03.08.2019
Verordnung im Wortlaut - Bundesanzeiger
Referentenentwurf: 15.10.2018 (überarbeitet am 22.03.2019)
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 204 KB)