Verordnung 15.05.2021
Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln
Inkrafttreten: 15.05.2021
Wortlaut der Verordnung – Bundesgesetzblatt
Der Bundesrat hat die Verordnung am 26.03.2021 mit Änderungen beschlossen.
Hier finden Sie Einzelheiten dazu.